nd-aktuell.de / 01.04.2020 / Ratgeber / Seite 18

Gemeinnützigkeit bis 2021

Politische Vereine, die nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Organisation Attac um ihre Gemeinnützigkeit bangen mussten, können vorerst aufatmen. Das Bundesfinanzministerium einigte sich mit den Finanzministerien der Länder darauf, dass bis Ende 2021 keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin werde das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet.

Bei bereits gemeinnützigen Organisationen sollten »aus Vertrauensschutzgründen« zu- nächst keine Konsequenzen mehr aus dem Urteil gezogen werden, heißt es im Schreiben des Ministeriums. Damit solle bis zur gesetzlichen Lösung die »erhebliche Verunsicherung« beseitigt werden, die das Urteil ausgelöst habe. Wenn ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt ist, können Geldgeber ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen. Für Vereine wie Attac, bei denen bereits die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, soll die jetzt getroffene Vereinbarung nicht greifen.

Der BFH hatte Anfang 2019 festgestellt, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung im eigenen Sinne nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig ist. dpa/nd