Unerfüllte Betreuungswünsche

Sozial Benachteiligte finden seltener einen Kita-Platz

Zwar gibt es seit nunmehr fast sieben Jahren einen umfassenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, aber noch immer können viele Eltern ihren Wunsch nach einer Betreuung nicht erfüllen. Besonders ausgeprägt ist dies im zweiten Lebensjahr der Kinder zu beobachten, wenn viele Mütter sich nach der Babypause wieder arbeiten wollen und sich nach einem Kita-Platz umschauen. Da geht nach Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) noch immer etwa jede fünfte Familie leer aus.

Eine aktuelle Studie des DIW wirft einen genaueren Blick darauf, wer seine Wünsche zurückstecken muss, und stellt dabei erhebliche soziale Unterschiede fest: Akademisch geprägte Familien finden deutlich häufiger einen Betreuungsplatz als bildungsfernere. Haben die Mütter etwa Abitur, dann besuchen rund 38 Prozent der unter-dreijährigen Kinder eine Kita. Bei Müttern ohne Abitur sind es lediglich 24 Prozent. Auch Einwandererfamilien haben der Untersuchung zufolge oft das Nachsehen. Hier beträgt der Abstand bei Kindern mit Migrationshintergrund beider Eltern rund zwölf Prozentpunkte. Für die Berechnung hat das Institut Daten der Jahre 2012 bis 2016 herangezogen.

Nun sind in den vergangenen Jahren viele neue Kitaplätze geschaffen worden, um der gestiegenen Nachfrage an Betreuungsplätzen nachzukommen. Das trägt laut DIW auch dazu bei, dass bislang unterrepräsentierte Gruppen häufiger eine frühe Betreuung in Anspruch nehmen können. »Aber es sind auch weitere zielgruppenspezifische Maßnahmen erforderlich«, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. »Wir wissen aus Befragungen, dass dabei die Qualität der Kindertageseinrichtung eine Bedeutung hat. Es geht zum Beispiel darum, dass sich insbesondere Eltern, die beide einen Migrationshintergrund haben, mehrsprachige Erzieher*innen wünschen.« Manchmal seien es aber auch komplizierte Anmeldeformalitäten, die Eltern abschrecken. Auch eine zu große Entfernung zur Einrichtung halte laut DIW einige Eltern davon ab, ihr Kind in die Betreuung zu geben.

Das Bundesfamilienministerium hat 2019 das sogenannte Gute-Kita-Gesetz auf den Weg gebracht, um die Qualität der Einrichtungen zu verbessern. 5,5 Milliarden Euro erhalten die Länder bis 2022, um die Kindergärten zu entwickeln. Die Länder können dabei selbst entscheiden, wofür sie die Mittel einsetzen. Das DIW begrüßt diese flexible Herangehensweise. Einige Länder entlasten die Eltern mitunter bei den Gebühren. Auch das sei laut dem Institut ein Schritt in die richtige Richtung. Denn bisweilen seien es schlicht die Kita-Beiträge, weshalb Eltern ihr Kind nicht in die Betreuung geben. sot

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