nd-aktuell.de / 11.04.2020 / Politik / Seite 14

Das Monopol der Vermögenden

Eigentum ist nicht individuell, sondern ein Machtverhältnis zwischen Menschen.

Stephan Kaufmann
Im Zuge der Corona-Krise wird derzeit vereinzelt eine Vermögensabgabe für die besonders Wohlhabenden gefordert. In eine ähnliche Kerbe schlägt der französische Ökonom Thomas Piketty: Um die krasse Ungleichheit der Vermögensverteilung zu mildern, fordert er ein garantiertes »Erbe« von 120 000 Euro für jeden. Das empört die Vermögenden – und einige liberale Ökonomen. Zum Beispiel Jan Schnellenbach von der TU Cottbus: »Ich frage mich ja«, schrieb er jüngst über Twitter, »woher Sozialisten immer die Überzeugung nehmen, sie hätten ein Recht, frei über das Eigentum fremder Leute zu verfügen.« Diesem gängigen Einwand liegt ein eigenartiges Verständnis zugrunde, was »Vermögen« ist.

Als Vermögen gilt der Geldwert aller Dinge, über die ein Mensch exklusiv verfügen kann, also eines Eigentums. Doch ist Eigentum keine natürliche Kategorie und gar nicht so individuell, wie oft angenommen. Es ist die Gesellschaft, die es produziert und schützt. Zum einen rein juristisch: Eigentum ist eine Rechtskategorie. Sie gewährt dem Eigentümer die ausschließliche Verfügung über eine Sache, schließt alle anderen also von ihr aus. Eigentum ist kein Verhältnis zwischen einer Person und einer Sache, sondern ein Verhältnis zwischen Menschen.

Geschaffen und geschützt wird dieses Verhältnis vom Staat, der widerrechtliche Aneignung – Raub, Diebstahl – unter Strafe stellt. Gleichzeitig aber gilt das Eigentumsrecht nie absolut – niemand darf mit seinen Sachen tun und lassen, was er oder sie will. Um die eigenen Leistungen zu finanzieren, bedient sich der Staat regelmäßig per Steuern und Abgaben am Eigentum. In Sondersituationen, wenn das Eigentumsrecht dem Allgemeinwohl entgegensteht, hebt er es per Enteignung ganz oder teilweise auf. Eigentum ist also nicht das, was einem »nun mal gehört«, sondern eine bedingte Leistung der Gesellschaft für den Eigentümer.
Auch die ökonomische Seite zeigt die Gesellschaftlichkeit einer Sache wie Eigentum oder Vermögen. Ein Mensch mit einer Million Euro oder einer Autofabrik vermag nichts, wenn er auf einer einsamen Insel lebt – wobei die Frage offen bliebe, woher die Million und die Fabrik überhaupt kommen. Jeder Vermögende braucht die anderen. Denn sein »Vermögen« ist einerseits Ergebnis und andererseits Zugriffsrecht auf Produkte der gesellschaftlichen Arbeit: Wer reich ist, kann sich alles kaufen. In den Worten des Urvaters der Ökonomie Adam Smith: »Eine Person ist reich oder arm, gemäß der Menge an Arbeit, die sie kommandieren kann.« Diese Menge an Arbeit ist abhängig vom Lohnniveau in einer Gesellschaft. »Das bedeutet«, so der Ökonom Branko Milanovic, »dass das Ausmaß des eigenen Vermögens in einem historischen Kontext geschätzt werden sollte: Wie viele Tausend Arbeitsstunden kann sich ein Mensch leisten, wenn er sein gesamtes Vermögen einsetzen würde?«

Vermögen im herrschenden Wirtschaftssystem ist also: Macht über andere Menschen und ihre Arbeit. Offensichtlich ist dies im Falle der reichsten Menschen der Welt, deren Reichtum vor allem aus Betriebsvermögen besteht. Sie zahlen Beschäftigten einen Lohn, damit diese in der juristischen Form des »Besitzdieners« dem Eigentümer zu Diensten sind. Kapitalistische Unternehmen sind eben keine »Wertschöpfungsgemeinschaften«, wie der CDU-Politiker Friedrich Merz schreibt, sondern soziale Abhängigkeitsverhältnisse, bei denen die Besitzdiener permanent das Vermögen der »Besitzherren« reproduzieren und mehren.
Eigentum ist also nur in juristischer Form etwas Individuelles. Ökonomisch gesehen existiert nur gesellschaftlicher Reichtum. Das Eigentum ist der Anteil daran, den Einzelne für sich monopolisieren können.