nd-aktuell.de / 15.04.2020 / Ratgeber / Seite 20

Aus für Handwerkerleistungen?

Verträge bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Was bedeuten die Grenzschließungen im Falle von bereits abgeschlossenen Handwerkerverträgen?

Die Grenzschließung war bis zum 25. März festgelegt. Sie ist jedoch weiter verlängert worden. Die Folge: Handwerker aus dem Ausland können bei deutschen Kunden keine Aufträge mehr ausführen.

Was kann ich in einem solchen Fall machen?

Wenn die Lieferfrist wegen den Corona-Einschränkungen nicht eingehalten werden kann, müssen Sie die Verzögerung in der Regel in Kauf nehmen. Denn hier liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Daher kann man vom Handwerker auch keine Vertragsstrafen oder Entschädigung verlangen. Wir raten Verbrauchern, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen und eine neue Frist zu vereinbaren. In jedem Fall muss man die Störung immer beim betreffenden Handwerker reklamieren, am besten schriftlich oder per E-Mail. Mögliche Mehrkosten können vom polnischen Handwerker allerdings nicht zurückverlangt werden. VZB/nd

Fragen zum grenzüberschreitenden Einkaufen beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch und per E-Mail: Beratungstermine telefonisch unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail unter konsument@vzb.de. Aktuelle Informationen rund um Ihre Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona[1]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona