nd-aktuell.de / 15.04.2020 / Ratgeber / Seite 19

Mit deutschen Lebensversicherern unmöglich

Nachhaltige Altersvorsorge

Prof. Dr. Karl Michael Ortmann, Versicherungsmathematiker und Professor für Mathematik an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Demnach kann die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und Aspekte der Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien) in den Vorsorgeprodukten Deutscher Lebensversicherer grundsätzlich nicht erfolgen.

»Nur, wenn die gesamte Kapitalanlage bis zum letzten Cent nachhaltig ist, dann kann von einer nachhaltigen Riester- oder Rürup-Rente gesprochen werden«, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, das Ergebnis. »Ist bei einem Lebensversicherer bereits ein kleiner Teil des Kapitalstocks vergiftet, das heißt nicht nachhaltig, gilt dies folgerichtig für sämtliche Altersvorsorgeverträge des Unternehmens«, so Prof. Ortmann.

Die Krux dabei ist die strenge Anlagepolitik, die Unternehmen einhalten müssten, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit nachkommen wollten. Die gesamte Kapitalanlage muss den gegebenen Anforderungen der Nachhaltigkeit genügen. Einzige Ausnahme wären laut Ortmann theoretisch Lebensversicherer, die ausschließlich nach ESG-Kriterien anlegen. Ein solches Unternehmen gibt es aber nicht.

Konsequent fordert der BdV im Rahmen des neu vorgestellten Konzepts der Basisdepot-Vorsorge, dass Verbraucher gesondert über ESG-Kriterien informiert werden sollen. Wenn in der staatlich geförderten Altersvorsorge Steuermittel investiert werden, sollten Vorsorgende erfahren können, aus welchen Quellen die Rendite herrührt. »Versicherte sollen erkennen können, ob sie von Kohlekraft, Streubomben oder Kinderarbeit profitieren - oder aber stattdessen auf nachhaltige Altersvorsorge setzen«, sagt Axel Kleinlein.

Der BdV fordert daher eine transparente Ausweisung nachhaltiger Kapitalanlagen. Knackpunkt ist, wie Nachhaltigkeit definiert werden soll. »Wir unterstützen die EU darin, eine einheitliche Taxonomie der ESG-Kriterien festzulegen. Sie verhindert Etikettenschwindel - no green washing, no green bubbles.« BdV/nd