nd-aktuell.de / 15.04.2020 / Ratgeber / Seite 14

Zwei Ratgebertipps

Demenz und Alzheimer sind nicht das Gleiche

Immer wieder erreicht die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) die Anfrage, wo der Unterschied zwischen einer Demenz und der Alzheimer-Krankheit liegt.

Der Begriff »Demenz« stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß »ohne Geist«. Über 50 verschiedene Störungen der Gehirnleistung werden darunter zusammengefasst. Demenz ist also ein Überbegriff und nicht gleichzusetzen mit der Alzheimer-Krankheit. Dabei ist Alzheimer mit rund zwei Drittel aller Fälle die häufigste Form der Demenz. Weitere Demenzformen sind beispielsweise die Vaskuläre Demenz, die Frontotemporale Demenz, die Lewy-Körperchen Demenz und die Demenz bei Parkinson.

Ein Überblick über die häufigsten Demenzformen bietet der AFI-Ratgeber »Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen«. Beleuchtet werden jeweils die Risikofaktoren, die Symptome, der Krankheitsverlauf sowie die Diagnose und Behandlung. AFI/nd

»Die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzen« kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf, Tel. (0211) 86 20 660 oder unter www.alzheimer-forschung.de/[1] alzheimer-und-andere-demenzen.

20. Auflage »Patientenverfügung«

Drei Viertel aller Deutschen sterben in stationären Einrichtungen - vor allem in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Krankheit und Tod sind also immer weniger Teil des alltäglichen Lebens in den Familien. Gleichzeitig ist es Menschen wichtig, bis zum Ende selbstbestimmt über ihr Leben zu entscheiden. Ängste und unrealistische Erwartungen sind dabei jedoch schlechte Berater.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW »Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung« hilft dabei, sich mit diesen Themen informiert und intensiv zu beschäftigen. Dem Willen des Patienten wird mit der gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung eine hohe Bedeutung zugemessen.

Da dieser Wille allerdings nur gelten soll, wenn der Betroffene sich erkennbar mit der Lebens- und Behandlungssituation auseinandergesetzt hat, ist es wichtig, eine individuelle Verfügung zu schreiben. Damit die persönliche Vorsorge alle Bereiche abdeckt, ist es zudem ratsam, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.

Der Ratgeber informiert über gesetzliche Grundlagen, beantwortet wichtige Fragen, bietet Fallbeispiele, Checklisten und Musterbeispiele sowie Formulierungshilfen, die dabei unterstützen, den eigenen Vorsorgewunsch wirksam festzuhalten.

Der Ratgeber »Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung« hat 168 Seiten und kostet 9,90 Euro, als E-Book 7,99 Euro. vznrw/nd

Der Ratgeber kann im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de[2] oder telefonisch unter (0211) 38 09-555 bestellt werden. Er ist auch in den Beratungsstellen der bundesweiten Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Links:

  1. http://www.alzheimer-forschung.de/
  2. http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de