Die Renaissance des Staates

Wolfgang Räschke über die zwei Gesichter des Staates in Zeiten von Corona

  • Wolfgang Räschke
  • Lesedauer: 3 Min.

Die aktuelle Entwicklung angesichts der Corona-Pandemie ist durch massive Umverteilung zulasten der Beschäftigten gekennzeichnet: Der Staat stützt Unternehmen, die in der Vergangenheit zum Teil hohe Renditen eingefahren haben. Dafür stehen »unbegrenzte Geldmittel« zur Verfügung. Trotzdem besteht auf Regierungsebene keine Neigung, Sozialleistungen zu erhöhen, damit die Beschäftigten halbwegs unbeschadet durch die Krise kommen. Während Unternehmen durch Kurzarbeit das Unternehmerrisiko abgenommen wird, bleibt das Kurzarbeitergeld für die Betroffenen mit 60 bzw. 67 Prozent unzureichend.

Dies ist aber nur der eine Entwicklungsweg, der sich derzeit abzeichnet. Zugleich finden sich in den aktuellen Krisenmaßnahmen auch sozialstaatliche, demokratische Elemente. Zuschüsse für Kleinselbstständige und Krankenhäuser, Kündigungsverbote für Vermieter, Grundsicherung ohne Vermögensprüfung bedeuten einen Bruch mit neoliberalen Politikmustern. Die »Schwarze Null«, die Probleme wie den Fachkräftemangel im Pflege- und Gesundheitsbereich maßgeblich verursacht hat, wird ausgesetzt, die Schuldenbremse kritisch diskutiert. Sogar massive staatliche Eingriffe bis hin zur Vergesellschaftung und Beschlagnahmung von Unternehmen sind in der Debatte - das offensichtliche Eingeständnis, dass Prinzipien des Marktes in der Krise nicht helfen.

Hier gilt es einzuhaken. Die Auseinandersetzung darüber, welche Elemente der aktuellen Politik prägend für die Gesellschaft nach der Krise sein sollen, hat längst begonnen. Nach der Krise werden wir in einer geschwächten Wirtschaft mit höherer Arbeitslosigkeit und ärmeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen. Die Staatsverschuldung wird in dreistelligem Milliardenbereich zugenommen haben und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärt schon jetzt, dass nach der Krise zur Politik der »Schwarzen Null« zurückgekehrt werden müsse. Das heißt im Klartext: Die Beschäftigten sollen die Lasten der Krise tragen.

Wir meinen, der Begriff Coronakrise verstellt den Blick auf die tatsächlichen Krisenursachen. Die Vielzahl der Toten ist nicht primär auf das Virus, sondern auf die unzureichende Gesundheitsversorgung zurückzuführen, die wiederum Resultat der profitorientierten, neoliberalen Sparpolitik ist. Dies zeigt sich noch krasser in Italien und Spanien, die unter den Spardiktaten der EU zu leiden haben. Hinzu kommt, dass die »Coronakrise« die bereits vorher bestehende Krisenentwicklung - kapitalistische Konjunkturkrise, Handelsstreitigkeiten, Transformation, Digitalisierung - überdeckt.

Erste Aufgabe der Gewerkschaften in diesen Tagen ist die unmittelbare Interessenvertretung der Beschäftigten. Dies erfordert einen Zugang zu den Betrieben, die noch produzieren. Während auch in nicht systemrelevanten Bereichen - teilweise unter problematischen Hygienebedingungen - gearbeitet wird, gelten außerhalb Verbote und Auflagen. Diesen Bewertungswiderspruch müssen wir aufzeigen und bearbeiten. Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz müssen für alle gelten.

Gewerkschaften müssen aber auch sofort die Auseinandersetzung um den weiteren gesellschaftlichen Entwicklungsweg aufnehmen und sich dafür stark machen, dass nach der »Coronakrise« der sozialstaatliche, demokratische Weg eingeschlagen wird. Das heißt aus unserer Sicht: Die Vergesellschaftung von Banken und Unternehmen muss beibehalten werden. Der Staat muss aktiv dazu beitragen, eine sozial-ökologische Transformation zu bewältigen. Erste Konversionsüberlegungen, zum Beispiel in der Automobilindustrie medizinische Geräte zu produzieren, sind bereits zutage getreten. Sie müssen durch den Aus- bzw.. Aufbau der Mitbestimmungsstrukturen - betrieblich, überbetrieblich und auch auf Ebene der Branchen - gestärkt werden.

Und auch nach der Krise bedarf es einer offensiven Finanzpolitik des Staates. Das heißt: weg mit der »Schwarzen Null« und Schuldenbremse. Her mit einer Steuerreform, die Wohlhabende und Reiche stärker einbezieht. Zudem bedarf es einer Entlastung von Bezieher*innen durchschnittlicher und geringerer Einkommen und der Einführung einer Erwerbstätigenversicherung bei der Rente sowie einer Bürgerversicherung im Gesundheits- und Pflegebereich. Das Gesundheitssystem ist zu vergesellschaften. Dies gilt nicht nur für Krankenhäuser und Pflegeheime, sondern auch für die Pharmaindustrie.

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