nd-aktuell.de / 16.04.2020 / Politik / Seite 4

Hickhack um Kitabeiträge

Nicht alle Kommunen erlassen Eltern die Gebühren, wenn die Kita dicht ist. In Bayern läuft dagegen eine Petition

Stefan Otto

Zwar wird gerade viel über Lockerungen der Coronaregeln diskutiert, aber es deutet nicht viel darauf hin, dass die Kindergärten bald wieder öffnen. Die vielbeachtete Wissenschaftsakademie Leopoldina äußerte zuletzt Bedenken. Zu wenig könnten jüngere Kinder auf Sicherheitsabstände und hygienische Grundregeln achten, hieß es. Vermutlich werden die meisten Einrichtungen bis weit über die Osterferien hinaus nur eine Betreuung für Eltern anbieten, die in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Obwohl die meisten Eltern seit Mitte März ihre Kinder selbst betreuen, ist es nicht selbstverständlich, dass ihnen auch die Kitagebühren erstattet werden. Es gibt Bundesländer wie Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, die Elternbeiträge abgeschafft haben; da stellt sich das Thema nicht. Aber bundesweit ist die Situation recht unterschiedlich - neun weitere Länder haben erklärt, auf die Gebühren zumeist für den Monat April verzichten zu wollen, fünf nicht, darunter Baden-Württemberg und Bayern.

Dabei gibt es einen eindringlichen Appell von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, dass es den Eltern gegenüber nicht fair sei, die Gebühren trotzdem zu erheben. »Es kann doch nicht sein, dass Eltern in dieser Krisenlage auch noch 600, 800 oder gar 1000 Euro für eine Einrichtung zahlen müssen, die gerade geschlossen ist«, sagte die SPD-Politikerin der »Rheinischen Post«. »Die Länder, die noch Gebühren erheben, sollten diese jetzt aussetzen.«

Rechtlich betrachtet ist die Situation nicht ganz einfach. Für die Kinderbetreuung sind nämlich die Städte und Gemeinden und nicht die Bundesfamilienministerin zuständig. »Grundlage für die Entscheidung einer Kommune ist immer die Beitragssatzung«, erklärt Uwe Lübking, Dezernent beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, gegenüber dieser Zeitung. »Eine Stadt oder eine Gemeinde könnte also sagen: Wir erstatten die Kitagebühren nicht, da es sich bei der Corona-Krise um höhere Gewalt, also ein unvorhersehbares Ereignis, handelt.« Grundlage dafür seien die Rechtsverordnungen der Länder, die sich wiederum aufs Infektionsschutzgesetz berufen.

Lübking hat auch die Situation der Träger im Blick, die oft ihre Erzieher*innen nicht in Kurzarbeit geschickt haben, obwohl sie momentan nur eine Notbetreuung abdecken. In Bayern besuchen derzeit lediglich knapp zwei Prozent der regulär betreuten Kinder eine Einrichtung. Die Kosten laufen für die Träger aber weiter. Einige Kommunen, so Lübking, betrachteten das Festhalten an den Elternbeiträgen als Solidarbeitrag, um die Krise zu bewältigen. Und es gebe durchaus Eltern, die Verständnis dafür zeigen.

Die Bundeselternvertretung der Kindergärten sieht das allerdings nicht so. Sie dringt in einem Offenen Brief auf bundesweit einheitliche Regelungen, um die gleichen Lebensverhältnisse zu wahren. »Eine flächendeckende Übernahme der Gebühren in allen Bundesländern wäre jetzt wichtig«, erklärte die Bundeselternsprecherin Ulrike Grosse-Röthig, gegenüber »nd«. Sie macht auf den Umstand jener Eltern aufmerksam, die jetzt ihre Kinder zu Hause betreuen und dadurch oftmals finanzielle Einbußen haben. Müssen sie eine Auszeit vom Job nehmen, greift für sie die Kurzarbeiterregelung, wonach sie 67 Prozent ihres Gehalts bekommen. Müssen sie dann noch Elternbeiträge bezahlen, entstünden Härtefälle.

In Bayern gibt es keine landesweite Kostenübernahme. Entsprechend ist die Situation von Kommune zu Kommune unterschiedlich und das Unverständnis vieler Eltern groß. Eine Mutter, die wegen der Kinderbetreuung in Kurzarbeit gegangen ist, hat im Freistaat eine Online-Petition gestartet. Sie richtet sich an den Bayerischen Landtag und fordert einen Erlass der Beiträge für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita, den Hort oder zur Tagesmutter bringen dürfen. Bislang haben mehr als 7400 Menschen die Petition unterzeichnet.

Das bayerische Familienministerium äußert sich zurückhaltend und beruft sich gegenüber dem »nd« auf die Vertragsverhältnisse zwischen Eltern und Trägern oder den Kommunen. Ob Elternbeiträge zu leisten sind, hänge von der Ausgestaltung der Betreuungsverträge ab. Im Klartext heißt das: Wenn Städte und Gemeinden die Beiträge weiterhin erheben, ist derzeit keine Übernahme der Kosten seitens des Freistaats angedacht. Dafür zahle das Land aber unabhängig vom Kitabesuch die Leistungen an die Eltern weiter, betonte eine Sprecherin. In Bayern gibt es seit Januar ein Krippengeld in Höhe von 100 Euro und ein landesweites Familiengeld für Kleinkinder in Höhe von 250 beziehungsweise 300 Euro.