nd-aktuell.de / 29.04.2020 / Ratgeber / Seite 24

Handgepäck: Neue Regeln

Neu ab 1. März 2020

Fluggepäck bei Eurowings: Die Fluggesellschaft Eurowings hat zum 1. März 2020 die Regeln für Handgepäck geändert. Im Basic-Tarif der Airline ist nur noch ein Handgepäckstück mit den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter kostenlos inbegriffen. Das zweite Gepäckstück kann kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für den Basic-Tarif ist ab März auch nur noch der Online-Check-in kostenfrei, am Schalter fallen Gebühren an.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Mit dem neuen Gesetz wird es ab 1. März 2020 Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtert, in Deutschland zu arbeiten. Visaverfahren werden beschleunigt. Ausländer sollen mehr und bessere Möglichkeiten haben, Deutsch zu lernen

Masernimpfpflicht: Ab 1. März 2020 ist die Masern- impfpflicht an Schulen und in Kindergärten in Kraft. Eltern müssen vor der Aufnahme in diese Einrichtungen nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Sind die Kinder bereits in der Schule oder Kita, muss der Nachweis bis 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Auch Mitarbeiter dieser Einrichtungen unterliegen der Impfpflicht.

Wiederholungsrezepte: Wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, kann sich ab März einige Arztbesuche sparen. Ärzte haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, Wiederholungsrezepte auszustellen. Patienten können dieses Rezept bis zu dreimal innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum einlösen.

Spurensicherung nach Sexualdelikten: Ab März übernehmen die Krankenkassen die Spurensicherung bei Opfern nach Sexualdelikten. Dies mussten bisher die Opfer selbst bezahlen. Zur Kassenleistung gehören auch Labortest, etwa zum Nachweis von K.o.-Tropfen. dpa/nd