nd-aktuell.de / 29.04.2020 / Ratgeber / Seite 23

Riester im Abseits

Altersvorsorge

Hermannus Pfeiffer

Es gibt in diesen Krisenzeiten noch erfreuliche Nachrichten: Die gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der Bundesrepublik erhalten in diesem Jahr eine deutliche Erhöhung ihrer Ruhestandsbezüge. Zum 1. Juli steigen die Bezüge in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,20 Prozent an. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März bekannt, und das Bundeskabinett beschloss Mitte April diese Erhöhung endgülig.

Die Ost-Renten nähern sich damit weiter den West-Bezügen an. Für den sogenannten Eckrentner erhöht sich die monatliche Bruttorente im Westen um 51 Euro und im Osten um 60 Euro.

»Im Westen wie auch im Osten fällt die Steigerung um etwa 0,3 Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr«, schreibt das »Versicherungsjournal«. Allerdings bleibe die anstehende Erhöhung doch ein Stück hinter dem Rekordanstieg von vor vier Jahren zurück. Seinerzeit hatte es in den neuen Ländern ein Plus von 5,95 Prozent und im Westen einen Zuwachs von 4,25 Prozent gegeben. Dennoch ist die kommende Steigerung immer noch die zweithöchste seit 2009. Eine Nullrunde - wie zuvor auch schon zwischen 2004 und 2006 - gab es zuletzt im Sommer 2010.

Rentenanpassung hinkt

»Es gilt das Grundprinzip, dass die Renten den Löhnen folgen. In guten wie in schlechten Zeiten. Auch in ungewissen Zeiten steht die Rentenversicherung für Verlässlichkeit«, lässt sich Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung zitieren. Die aktuelle Anpassung sichere den Versicherten ihre Teilhabe an der Lohnentwicklung und sorge so für höhere Renten.

Die Rentenanpassung folge damit der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2019. Auch die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West schreite weiter voran. »Auf die Rentenversicherung ist Verlass, auch in Krisenzeiten«, so Heil.

Wirklich? Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten männliche Rentner durchschnittlich 1130 Euro ausgezahlt, wenn sie in einem der alten Bundesländer lebten. In den neuen Bundesländern lag die Durchschnittsrente 2019 hingegen bei 1226 Euro im Monat.

Frauen bekamen im Westen eine durchschnittliche Rente von 647 Euro, während der Rentendurchschnitt der Rentnerinnen in den neuen Bundesländern bei 962 Euro lag. Diese Zahlen sind dem Jahresbericht »Rentenversicherung in Zahlen 2019« zu entnehmen. In der Öffentlichkeit wird gerne mit der »Standardrente« operiert: Die fällt höher aus, wird aber von den meisten Menschen nicht erreicht.

Altersarmut ist programmiert

Angesichts der Preise etwa fürs Wohnen sind solche Beträge »zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig«. Für die aktive werktätige Bevölkerung stellt sich daher trotz der Rentenerhöhung 2020 die Frage nach der privaten Altersvorsorge.

Aufgrund der staatlichen Förderung ist die Riester-Rente für Geringverdiener und Familien durchaus attraktiv ausgestaltet. Doch immer wieder wird Kritik an »Riester« laut. Zwei Beispiele hat die Bafin in ihrer Hauszeitschrift (Ausgabe 3-2020) veröffentlicht. Diese kann im Internet heruntergeladen werden.

In einem der Fälle hatte ein Lebensversicherer einer Kundin wenige Wochen vor Ablauf ihrer Riester-Rente per Brief mitgeteilt, dass ihr das vorhandene Kapital in einem Betrag ausgezahlt werden solle. Darauf wandte sich die Frau an die Aufsicht. Sie monierte, dass ihr keine wirkliche Wahl gelassen und ihr lediglich eine »Auszahlung des Vertragsguthabens« angeboten wurde. Das Schreiben des Versicherers habe sie überrascht, schließlich sei sie seit Jahren regelmäßig über die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente informiert worden. Dabei sei von einer Einmalzahlung nie die Rede gewesen.

In einem anderen Fall ging es um die Beitragsabbuchung. Hier hatte ein Lebensversicherer eines Tages plötzlich das Verfahren verändert und eine Sammelabbuchung vorgenommen. Zuvor waren die Monatsbeiträge für die sechs(!) Policen eines Ehepaares mit sechs separaten Lastschriften vom Girokonto abgebucht worden. Auch diese Eheleute beanstandeten, überrascht worden zu sein: Die in einer Sammelabbuchung zusammengefassten Einzelbeiträge der abgeschlossenen Versicherungsverträge seien nicht mehr nachvollziehbar gewesen.

In beiden Fällen regelte die Bafin die Probleme im Sinne der Verbraucher. Hiervon hätten letztlich rund 400 Betroffene profitiert, so die Behörde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist seit einigen Jahren nicht allein für die wirtschaftliche Kontrolle der Branche zuständig, sondern auch für Verbraucherschutz.

Auf der Internetseite der Bafin finden Verbraucher daher Informationen über viele wichtige Finanzthemen (bafin.de). Die Behörde hat Wissenswertes zu Versicherern, Banken und anderen Finanzdienstleistern zusammengestellt und beantwortet häufig gestellte Fragen.

Wenn Sie persönlich Schwierigkeiten mit einem Unternehmen haben oder sich schlecht beraten fühlen, finden Sie dort Ansprechpartner für Beschwerden. Das gilt auch für Themen der privaten Altersvorsorge.