Mancher fragt sich: Müsste der Arbeitgeber nicht einen Parkplatz stellen? »Grundsätzlich nein«, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es könne zwar Ausnahmen geben - etwa, wenn ein Unternehmen seinen Sitz »auf der grünen Wiese« hat und durch keine anderen Verkehrsmittel angebunden ist. In der Stadt gibt es keinen Anspruch. Bei Parkplatzmangel müssen Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel oder Räder umsteigen.
Mietet ein Arbeitgeber Parkplätze etwa in einem Parkhaus beim Betrieb, kann er die Kosten weitergeben. Will der Arbeitgeber die Erstattung der Parkplatzkosten, muss er das mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1135990.in-der-not-aufs-rad-umsteigen.html