nd-aktuell.de / 05.05.2020 / Politik / Seite 4

Rechte Hetze unter Mundschutz

Rassistischer Vorfall in einem Supermarkt in Südthüringen

Sebastian Haak, Erfurt

Die Thüringer Polizei und die Staatsanwaltschaft Meiningen werden in den nächsten Wochen die Hintergründe eines offenkundig rassistischen Vorfalls aufklären müssen, der sich mutmaßlich vor wenigen Tagen in einem Supermarkt in Südthüringen abgespielt hat. Nach im Internet veröffentlichten Fotos von dem Vorfall sind dabei zwei Männer mit Kapuzenpullovern in einem Supermarkt einkaufen gewesen, deren Gestaltung an die Kleidung des rassistischen Ku-Klux-Klan (KKK) angelehnt ist. Nicht nur, dass auf der Brust der Pullover ein Kreuz angebracht ist, das dem Kreuz des KKK mindestens sehr ähnlich sieht. Offenbar aus den Kapuzen der Kleidungsstücke sind zudem ein Spitzhut und eine vollständige Gesichtsmaske hervorgezogen worden, sodass das Outfit der Männer insgesamt dem des KKK sehr stark ähnelt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und Landesinnenminister Georg Maier (SPD) verurteilten den Vorfall scharf und kündigten Konsequenzen an.

Hintermann der Aktion scheint der in Kloster Veßra (Landkreis Hildburghausen) lebende Rechtsextremist Tommy Frenck zu sein – auch wenn sich wegen der vollständigen Maskierung nicht eindeutig sagen lässt, ob er selbst einer der zwei Männer ist, die in dem Supermarkt aufgetaucht waren. Allerdings sind die Fotos von der Provokation am Wochenende auf einem Social-Media-Kanal aufgetaucht, den Frenck betreibt. Außerdem werden »Kapuzenpullover mit Maskenfunktion« in dem rechtsextremen Versandhandel angeboten, für den Frenck zuständig ist. Die im Netz veröffentlichten Fotos der von Frenck bislang »im Vorverkauf« angebotenen Pullovern gleichen denen, die bei der Aktion in dem Supermarkt genutzt worden sind.

Aus Kommentaren, die Nutzer zu dem Vorfall hinterlassen haben, ergeben sich Hinweise darauf, dass die beiden Männer mit dem KKK-Outfit in einem Supermarkt in Hildburghausen einkaufen waren. Zudem gibt es Bilder von den »Kapuzenpullovern mit Maskenfunktion«, die augenscheinlich in Frencks Gasthaus in Kloster Veßra aufgenommen worden sind.

Mit ihrer Aktion missbrauchen die Rechtsextremen die in Deutschland wegen der Corona-Pandemie verhängte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auf einem der von dem Vorfall veröffentlichten Fotos heißt es: »Mit Maske einkaufen, haben sie gesagt…«. Nach den Angaben auf dem Social-Media-Kanal wurden die zwei Maskierten während ihrer Einkaufstour weder des Hauses verwiesen noch von der Polizei kontrolliert noch von anderen Einkaufenden wegen ihres Auftretens kritisiert. Nachdem die Fotos von dem Vorfall öffentlich geworden waren, hat die Linke-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss Anzeige erstattet. Sie wirft den an der Provokation Beteiligten unter anderem vor, sich der Volksverhetzung schuldig gemacht und zu Gewalttaten aufgerufen zu haben.

Ramelow sagte, mit der Aktion und dem Verkauf der Pullover bringe Frenck seine »rassistische Gesinnung und seine menschenverachtende Haltung offen zum Ausdruck«. Während die große Mehrheit der Menschen in Thüringen der Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes nachkomme, um die Corona-Pandemie einzudämmen, versuche Frenck zudem aus der Krise Profit zu schlagen. Nachdem es auch in Erfurt zu Vorfällen gekommen sei, bei denen Rechtsextreme Menschen bedroht und dabei Mundschutz in den Farben der Reichskriegsflagge getragen hätten, werde die Landesregierung prüfen, inwieweit die geltenden Regeln »präzisiert« werden müssten. Es müsse klar sein, dass es die Pflicht gebe, an bestimmten öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, aber kein Recht, sich unter dem Deckmantel der Mundschutzpflicht so zu maskieren, dass dadurch die Begehung von Straftaten erleichtert werde.

Innenminister Maier erklärte, indem die beiden Männer mit dem KKK-Outfit in dem Supermarkt aufgetaucht seien, hätten sie »eine hasserfüllte Botschaft« ausgesandt. »Ich bedauere sehr, dass in dieser Situation niemand eingeschritten ist«, sagte er. Die Polizei werde nun prüfen, »ob dieser Vorfall strafrechtlich relevant ist«.