nd-aktuell.de / 06.05.2020 / Ratgeber / Seite 20

Neue Lufthansa-Richtlinie

Vollmachten zur Durchsetzung der EU-Fluggastrechte nicht mehr digital

Während die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise eine Kontaktsperre verhängt und Treffen von mehr als zwei Personen damit untersagt hat, zwingt die Lufthansa ihre Kunden dank einer neuen Richtlinie persönlich zur Post: Ab sofort akzeptiert das Unternehmen Vollmachten zur Durchsetzung der EU-Fluggastrechte nicht mehr digital, sondern verlangt die Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks.

Christian Nielsen vom Verband der Vertreter für Fluggastrechte (APRA), sieht darin ein unverantwortliches und illegales Verhalten. »Die Lufthansa hat ihre internen Richtlinien aktuell so geändert, dass die Fluggesellschaft Vollmachten für die Durchsetzung der EU-Fluggastrechte durch Dritte nicht mehr digital akzeptiert. Das ist einer von vielen Schritten, die Airlines aktuell gehen, um die EU-Fluggastrechte einzuschränken. Doch dieses Verhalten ist nicht nur rückständig, sondern in Zeiten von Corona auch gefährlich.«

Sämtliche Virologen empfehlen den Gang nach draußen aktuell nur, wenn es wirklich notwendig ist. Die Lufthansa zwingt ihre Passagiere durch diese Entscheidung jedoch, vor die Tür zu gehen und sich selbst sowie andere zu gefährden. Die Airline spielt hier offensichtlich mit der Angst und der Gesundheit ihrer Kunden, um weniger Entschädigungen auszahlen zu müssen. Das ist verantwortungslos. Deshalb werden wir juristisch gegen diese Klausel vorgehen und gegen Lufthansa vor Gericht ziehen.

Betroffene Passagiere sollten aber weiterhin die Möglichkeit haben, sich Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu suchen. Dafür müssen diese jedoch eine gültige Vollmacht aufsetzen. Die Lufthansa versucht nun gezielt, die Ausstellung solcher Vollmachten zu erschweren, um zu verhindern, dass Passagiere ihre Rechte wahrnehmen.

Die Fluggesellschaften nutzen die aktuelle Krise, um eine alte Agenda voranzutreiben, die darauf abzielt, die Rechte der EU-Passagiere drastisch einzuschränken. Neben der Richtlinienänderung bei der Lufthansa fordern einige Fluggesellschaften beispielsweise, dass sie die Hotelkosten für gestrandete Passagiere nur noch für maximal drei Nächte übernehmen müssen, auch wenn der Aufenthalt länger dauert. Sollten sie sich durchsetzen, werden bis zu 80 Prozent der Passagiere das Recht auf Entschädigungen verlieren. Das würde einen massiven Einschnitt der Verbraucherrechte in Europa bedeuten.

Dennoch wird ein entsprechender Entwurf seit Wochen im Rat der EU und zeitnah auch im Parlament diskutiert.

»Wir sind uns bewusst, dass die gesamte Flugbranche zur Zeit eine schwierige Phase durchmacht, doch dies rechtfertigt nicht, dass die eigenen Kunden mit einer Abschwächung wenn nicht sogar einem Verlust ihrer Rechte konfrontiert werden«, so Christian Nielsen. »Die Airlines sollten sich daher darauf konzentrieren, wie sie ihre Fluggäste in der Not unterstützen können. Schließlich sind es auch die Passagiere, die als Steuerzahler die Fluggesellschaften in der Krise vor dem Aus bewahren. Daher ist es das Mindeste, dass ihre Rechte nicht bei der ersten Gelegenheit im Gegenzug eingeschränkt werden.« APRA/nd