nd-aktuell.de / 13.05.2020 / Politik

Neues Infektionsschutzgesetz am Donnerstag im Bundestag

Mehr Tests, striktere Meldepflichten, erst einmal kein Immunitätsausweis - der Überblick über das Gesetz

Berlin. Mehr Corona-Tests, besser ausgestattete Gesundheitsämter und ein Bonus für die gebeutelten Pflege-Beschäftigten: Das sind die wichtigsten Punkte im neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschließen will. Verläuft alles nach Plan, wird auch der Bundesrat das Gesetz am Freitag billigen, damit es bald in Kraft treten kann.

Tests
Das Bundesgesundheitsministerium kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen - zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen - etwa in Pflegeheimen - soll verstärkt auf das Virus getestet werden.

Meldepflicht
Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Gesundheitsämter
Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. In der jüngsten Vergangenheit war immer wieder kritisiert worden, dass die Behörden ihre Infiziertenzahlen teilweise noch per Fax übermitteln. Beim Robert Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Grippeimpfung
Die Regierung will erreichen, dass mehr Menschen gegen die Grippe geimpft werden. Dadurch soll das Gesundheitswesen nicht zusätzlich durch eine neuerliche Grippewelle belastet werden. Ärzte können deshalb künftig anders als bisher mehr Grippeimpfstoff als nötig bestellen, ohne Regressforderungen der Krankenkassen befürchten zu müssen.

Pflege-Bonus
Die Kassen zahlen den Beschäftigten in der Pflege wegen der Corona-Belastungen eine Prämie von bis zu 1000 Euro. Die volle Prämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Gesamtkosten für die Prämie von bis zu 1000 Euro beziffert Spahn auf eine Milliarde Euro.

Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. Spahn verwies darauf, dass einige Bundesländer bereits eine Beteiligung angekündigt hätten. Auch die Arbeitgeber sollten ihren Beitrag leisten. Dagegen wehren sich die gemeinnützigen Träger allerdings.

Arbeitnehmer
Wenn jemand wegen einer Quarantäneanordnung Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls hat, kann er dies künftig zwölf statt drei Monate lang beantragen. Dadurch werden Betroffene und Verwaltung entlastet.

Privat Versicherte
Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.

Immunitäts-Pass
In dem Ende April vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf war noch vorgesehen, all jenen einen Immunitäts-Pass auszustellen, die ihre Corona-Krankheit hinter sich haben. Voraussetzung dafür sollte allerdings sein, dass die Immunität nach erfolgter Ansteckung auch wissenschaftlich bewiesen ist - was bislang noch nicht der Fall ist.

Kritiker bemängelten, ein solches Dokument könne eine falsche Sicherheit erzeugen. Eine andere Befürchtung war, dass sich Menschen extra anstecken, um Immunität zu erlangen - was für sie und ihre Umgebung gefährlich sein könnte. Deshalb wurde das Vorhaben fallen gelassen.

AFP/nd