nd-aktuell.de / 20.05.2020 / Ratgeber / Seite 14

Einstufung in Pflegegrade auch ohne Hausbesuch

Neues Verfahren

Viele Bedingungen für Pflegebedürftige und in der Pflege Tätige werden in diesen Tagen der Corona-Pandemie schwieriger. Sogar extrem wichtige Entscheidungen müssen ohne persönliche Begegnung getroffen werden.

Um Ansteckungen zu vermeiden, gibt es bis auf weiteres keine Hausbesuche zur Feststellung eines Pflegegrades, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert. Die Begutachtungen der Pflegekasse mit Besuch der Gutachter sind derzeit ausgesetzt. Doch die Begutachtung wird fortgesetzt. Denn es wird nach Aktenlage und auf der Basis von Telefoninterviews eine Begutachtung vom Pflegebedürftigen vorgenommen.

Ein Verfahren, das alle Beteiligten vor neue zusätzliche Herausforderungen stellt. Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Aktuelle Informationen zum neuen Begutachtungsverfahren sind auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/einstufung-in-pflegegrade-wie-funktioniert-das-in-der-coronakrise-46090[1] zu finden.

Die kostenfreie Hotline ist unter der (0800) 100 37 11 am Montag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie am Dienstag von 14 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Anfragen können auch per Mail unter pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle gesendet werden. vzsa/nd

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/einstufung-in-pflegegrade-wie-funktioniert-das-in-der-coronakrise-46090