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Zu Pflegekosten

Urteil

Übernimmt ein Kind Pflegekosten für einen Elternteil, kann es von seinen Geschwistern keinen familienrechtlichen Ausgleich verlangen. Die Kinder sind keine Gesamtschuldner für den Unterhalt, der den Eltern zusteht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137101.zu-pflegekosten.html

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