nd-aktuell.de / 27.05.2020 / Ratgeber / Seite 17

Die Walnuss gewinnt

Die Gartenkolumne

Gabi Stephan

Wer seinen Pflanzen eine lange Lebensdauer gönnen möchte, sollte prüfen, ob das Gewünschte mit sich änderndem Klima in der Region zurechtkommt.

Schon länger ist zu beobachten, dass wärmeliebende Pflanzen einwandern, kühleliebende dagegen auswandern. Bis 2080 könnte jede fünfte Pflanzenart in Deutschland vom derzeitigen Territorium verschwinden. Das würde besonders das Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt treffen.

Prominentes Beispiel: die Sumpfdotterblume, die voraussichtlich in Skandinavien eine neue Heimat finden wird. In Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen dagegen stieg die Artenzahl - durch Einwanderung. Was bedeutet das für den Gartenfreund?

Ein Gewinner des Klimawandels könnte die Walnuss sein. Aus dem Mittelmeerraum und Kleinasien stammend, war sie bisher vor allem in den milden Weinbaugebieten anzutreffen. Fachleute gehen davon aus, dass sie nun auch im Nordosten Deutschlands heimisch werden könnte, wo sie sich an Winterkälte und Spätfröste anzupassen vermag. Den jahreszeitlichen Wechsel von trocken-heiß zu feucht-kalt vertragen jedoch nicht alle. Gerade die Mediterranen verabscheuen nasse Füße und können im Winter einfach hinwegfaulen. Sie benötigen zumindest einen durchlässigen Boden.

Darauf fühlen sich Steppenkerze, Königskerze und Blauraute wohl. Freuen können sich Rosenliebhaber: Trockene Sommer vermindern das Risiko von Pilzkrankheiten. Rosenwurzeln wachsen zudem bis in tiefere Bodenschichten. Als robust gelten weiter Flieder, Kornelkirsche, Wacholder, ebenso Zierlauch und Schwertlilien. Schwer werden dürfte es für Rhododendren und Hortensien. Sie benötigen einen durchweg leicht feuchten Boden.

Als Fazit sind Arten zu empfehlen, die mit Trockenheit, Starkregen und hohen Temperaturen klar kommen. Da es große regionale Unterschiede gibt, empfiehlt sich der Rat eines Fachgärtners. Er hilft vielleicht auch bei der fachgerechten Pflanzung. Bezahlt werden kann die Dienstleistung etwa aus einem Bausparvertrag. Die Neuanlage eines Gartens gilt als wohnwirtschaftlicher Zweck.