nd-aktuell.de / 09.06.2020 / Berlin / Seite 9

Staatsmacht unter Beobachtung

Innenausschuss debattiert über die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten

Philip Blees

Misstrauen, Vertrauen, Unabhängigkeit, Abhängigkeit und dann noch die Datensicherheit: Viel Kritik wird am Montagmorgen am neuen Gesetz zum Polizeibeauftragen formuliert. Im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses haben die Fraktionen Sachverständige geladen, um den Gesetzesentwurf zu schärfen.

Dem Wunsch von Bürger*innen, dem Gewaltmonopol genauer auf die Finger zu gucken, sieht Innensenator Andreas Geisel (SPD) »mit großer Gelassenheit« entgegen. Die Polizei Berlin gehe bereits jetzt sehr transparent mit Beschwerden um. Allerdings gebe es sowohl bei der Bevölkerung als auch bei der Polizei Vorbehalte gegenüber dem Umgang damit. Dass die neue Stelle zusätzlich eine neutrale Kontrolle des polizeilichen Handelns gewährleisten soll, biete die Chance, »die Berlinerinnen und Berliner mit der Behörde zusammenzubringen«. Laut Geisel wurden 2018 bei der Berliner Polizei 1866 Beschwerden bearbeitet. 66 Prozent seien abgelehnt worden, 21 Prozent hätten sich nicht aufklären lassen und 13 Prozent seien als berechtigt erkannt worden.

Der unabhängige Polizei- und Bürgerbeauftragte soll in Berlin ab 2021 Konflikte zwischen Bürgern und Behörden schlichten. Das Amt soll beim Abgeordnetenhaus angesiedelt sein, ähnlich dem Bundeswehrbeauftragten des Bundestags. Kritik an dem Entwurf kommt vor allem von der konservativen Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): »Mich stört schon der Name«, sagt deren Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Die Funktion des Bürgerbeauftragten werde durch die Polizei bereits abgedeckt. »Die Polizei in Berlin braucht dieses Gesetz nicht«, meint Wendt. Die Polizei würde durch die Stelle nur in ihrer Arbeit gestört, da diese Ressourcen bindet. Die angedachte Ermittlungsfunktion etabliere zudem eine Paralleljustiz.

So vehement lehnen den Vorschlag nicht alle Gewerkschaften ab. »Die Zeiten haben sich geändert«, sagt Norbert Cioma, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Man befürworte das Gesetz nicht explizit, sei aber im Gegensatz zur Vergangenheit diesem gegenüber offen eingestellt. Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) bekundet grundsätzlich Zustimmung.

Jörn Badendick vom Berufsverband Unabhängige in der Polizei e.V. geht noch weiter: »Wir haben verkrustete Strukturen, die denen der Bundeswehr gleichen«, zieht er den Vergleich zum Wehrbeauftragen. Dass Führungsebenen Polizist*innen schützen und es auch zu Mobbing kommt, sieht er als Problem. Trotzdem meint er, dass der Gesetzesentwurf von Misstrauen gegenüber der Polizei geprägt sei.

Ganz so verhärtet, wie die Opposition es gern hätte, sind die Fronten zwischen Politik und Beamt*innen also nicht. Naheliegend, dass diese noch einmal fundamentalen Widerspruch erhebt: CDU, FDP und AfD sehen keinen Bedarf für die neue Stelle und werfen den Regierungsfraktionen fundamentales Misstrauen gegenüber der Polizei vor. Der Streit um das vergangenen Donnerstag verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das Opposition und Polizeigewerkschaften als »Anti-Polizei-Gesetz« kritisieren, prägt hier noch deutlich die Auseinandersetzung.

Den Vorwurf, dass die Einführung eines Polizeibeauftragten Misstrauen gegenüber den Beamt*innen schüre, hält der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, für nicht nachvollziehbar. »So ist es nicht gedacht.« Der oder die Polizeibeauftragte sei schließlich auch für Beamt*innen und ihre Beschwerden da. Jedoch müsse man sich aus einer bürgerrechtlichen Perspektive manchmal gegen die Behörde stellen. Dafür seien auch handfeste Ermittlungen nötig. Das zeigten gerade Vorfälle wie am Samstag, wo der Behörde rassistische Polizeigewalt bei ihrem Vorgehen gegen die Teilnehmer*innen der »Black Lives Matter« (BLM)-Demonstration auf dem Alexanderplatz vorgeworfen wird. Um solche Fälle besser aufarbeiten zu können, brauche es eine unparteiliche Stelle, meint Schrader.

»Unabhängige Institutionen haben ihre Existenzberechtigung«, stimmt Benedikt Lux (Grüne) zu. Der aktuelle Senat tue viel für die Polizei, habe beispielsweise die Besoldung verbessert und für bessere technische Ausstattung gesorgt. Andererseits müsse die Polizei auch als Zumutungen empfundene Gesetze der Kontrolle hinnehmen, wenn es sich dabei um eine positive Ergänzung der bestehenden Ordnung handele, so der Innenpolitiker.

Der Gesetzesentwurf orientiert sich an der vergleichbaren Institution in Rheinland-Pfalz. Deren Beauftragte dort gibt daher im Ausschuss einen Einblick in ihre Arbeit: »Wir sind ein Hilfsorgan des Landtags«, sagt Barbara Schleicher-Rothmund (SPD). Beim Berliner Entwurf sieht sie noch Verbesserungsbedarf und empfiehlt eine genaue Abgrenzung zwischen Legislative und Exekutive im Amt und eine geheime Wahl durch das Parlament. Auch Datenschutzfragen müssen genau geklärt werden.

Die Regierungsfraktionen müssen über die parlamentarische Sommerpause in die Beratung gehen. Ihre Vertreter sind froh über die konstruktive Kritik: »Ich bedanke mich ausdrücklich dafür«, sagt SPD-Sprecher Frank Zimmermann. »Wir werden das sehr genau prüfen«, fügt er mit Blick auf den Datenschutz hinzu. Denn der Plan, mit den Befugnissen des Beauftragten noch über die Stelle in Rheinland-Pfalz hinauszugehen, heißt für Rot-Rot-Grün noch viel Arbeit.