nd-aktuell.de / 17.06.2020 / Ratgeber / Seite 23

Was Versicherte in der Corona-Krise beachten sollten

Plötzlich Kurzarbeit

Mancher denkt dabei auch an seine Versicherungen. Doch ist das wirklich ratsam? Experten vom digitalen Versicherungsmanager CLARK geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge liegt die Entscheidung beim Arbeitnehmer, ob er trotz reduziertem Gehalt weiter den vollen Beitrag leisten will. Da der Beitrag an den Bruttojahreslohn gekoppelt ist, werden Beiträge zur Altersversorgung ebenfalls weniger. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist zur Not eine komplette Beitragsfreistellung möglich. Aber Achtung: Das Reduzieren oder Aussetzen von Beiträgen hat auch niedrigere Rentenansprüche zur Folge.

Private Krankenversicherung

Mit Blick auf die private Krankenversicherung steht fest: Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Fall von Kurzarbeit nicht nötig - auch wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen sollte. Es wird angenommen, dass der Versicherte weiterhin zum gleichen Einkommen beschäftigt ist. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist daher nicht erforderlich. Sobald der Versicherte allerdings arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, muss sich dieser gesetzlich krankenversichern. Wer die letzten fünf Jahre privat versichert war, kann sich allerdings befreien lassen.

Private Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit

Bei vielen Altersvorsorgeprodukten erhält man das eingezahlte Geld erst mit Eintritt in den Ruhestand. Gleiches gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese sollte man aufrechterhalten. Zwar kommt der Verbraucher hier relativ kurzfristig aus dem Vertrag heraus, aber der Schutz, für den jahrelang gezahlt wurde, verfällt. Gleiches gilt für die Pflegezusatzversicherung.

Hausrat-, Zahnzusatz- und Risikolebensversicherung

Zahnzusatz- oder Hausratversicherung bieten kurzfristig nahezu kein Einsparpotenzial. Die Mindestvertragslaufzeiten sind in der Regel ein Jahr, die Kündigungsfristen betragen mehrere Monate. Eine Kündigung oder Beitragsfreistellung muss durch die begünstigte Person bestätigt werden. Außerdem verfallen die gezahlten Beiträge bei Kündigung und entgangene Beiträge reduzieren die Versicherungssumme.

Gibt es eine Sparmöglichkeit bei Versicherungen?

Wenn notwendig, dann sind Sachversicherungen wie Hausrat, Kfz oder Rechtsschutz am entbehrlichsten.

Bei Arbeitslosigkeit kann man einige Sachversicherungen prüfen: Erlaubt es das ÖPNV-Angebot, kann die Kfz-Versicherung gekündigt oder zeitweise ausgesetzt werden. Auch Rechtsschutzversicherer bieten vorübergehend Beitragsfreiheit an. Allerdings wird mit den Beiträgen auch der Rechtsschutz pausiert. Wer eine Sterbegeldversicherung besitzt, kann diese leicht beitragsfrei stellen. Im Fall einer Kündigung, gibt es hier sogar ein Teil des Geldes zurück.

Wenn es wirklich hart auf hart kommt, bieten viele Versicherer ihren Versicherten an, Beiträge zu stunden. Dabei werden die Beiträge zwar nicht erlassen, aber der Versicherer erlaubt, sie aufzuschieben und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Generell gilt: Jede Handlung hat natürlich Auswirkungen auf die individuelle Absicherung und sollte gut überlegt sein. Clark/nd

Infos unter clark.de/coronavirus-versicherungsfragen/kurzarbeit/