nd-aktuell.de / 19.06.2020 / Berlin / Seite 9

Streit über Landesantidiskriminierungsgesetz

Brandenburgs CDU-Innenminister sieht Nachteile für Polizisten - Linke fordert sachliche Diskussion

Wilfried Neiße

In der Haltung zum neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetz zeigt sich Brandenburgs rot-schwarz-grüne Landesregierung uneins. Für Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) ergibt sich aus dem Gesetz keine Beweislastumkehr zuungunsten von Polizisten. Das aber ist aus Sicht von Innenminister Michael Stübgen (CDU) überhaupt nicht klar. Von Bedeutung ist das, weil Stübgen in diesem Zusammenhang infrage gestellt hatte, ob Brandenburg nun künftig noch Polizisten zum Einsatz nach Berlin entsenden könne.

Auf Anfrage der AfD, in der von einem »Anti-Polizei-Gesetz« die Rede ist, erklärte Nonnemacher am Mittwoch in der Fragestunde des Landtages, dieses Gesetz schließe Regelungslücken in der Zuständigkeit des Landes Berlin. Es enthalte keinerlei Beweislastumkehr, vielmehr stelle es eine Beweislasterleichterung dar. Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen habe vereinbart, die Wirkung derartiger Antidiskriminierungsgesetze in anderen Ländern »ergebnisoffen« auszuwerten, und behalte sich gegebenenfalls ein eigenes derartiges Gesetz für Brandenburg vor.

Der Innenminister indes verwies in seiner Antwort auf die Anfrage des Linke-Abgeordneten Andreas Büttner darauf, dass es dazu sehr unterschiedliche Ansichten gebe und eine Prüfung noch andauere. Stübgen bekannte sich ausdrücklich zum Verwaltungsabkommen mit Berlin, dem᠆zufolge sich beide Länder - vorbehalt᠆lich der eigenen Sicherheitslage - gegebenenfalls mit Polizeikräften aushelfen. Vom Ergebnis der juristischen Prüfung des neuen Berliner Gesetzes hänge ab, ob Brandenburg diese Vereinbarung weiter uneingeschränkt erfüllen könne. Was die beanstandete mögliche Beweislastumkehr betreffe, so hätten dazu »fünf Juristen sechs Meinungen«, so Stübgen. Auch ein in letzter Minute in das Gesetz eingebauter richterlicher Vorbehalt hat in seinen Augen die Frage noch nicht entschieden. Vielmehr dürfe kein Nachteil für brandenburgische Polizistinnen und Polizisten entstehen, wenn sie in Berlin eingesetzt würden, fordert der Innenminister. »Wir müssen jetzt sehen, wie wir damit umgehen.«

Stübgen beanstandete weiterhin, dass Berlin dieses Gesetz in Kraft gesetzt hat, ohne im Zuge der Erarbeitung andere Bundesländer einzubeziehen. Dies sei nicht nur nicht vernünftig, dies sei »unverantwortlich«.

Für die Linke sagte der Abgeordnete Büttner, Minister Stübgen müsse zur sachlichen Diskussion zurückkehren. »Ich finde es unanständig, dass wider besseres Wissen permanent von einer Beweislastumkehr gesprochen wird, die es im Berliner Antidiskriminierungsgesetz gar nicht gibt«, betonte er. »Ein Innenminister sollte den Unterschied zwischen Beweiserleichterung und Beweislastumkehr kennen. Das Vorliegen einer Diskriminierung muss nach richterlicher Sicht überwiegend wahrscheinlich sein. Demzufolge müssen auch Beweise vorgelegt werden. Das bloße Behaupten einer Diskriminierung reicht dazu nicht aus.«

Das »politisch motivierte Agieren« des CDU-Innministers verunsichere brandenburgische Polizeibeamtinnen und -beamte und vergifte das Verhältnis zwischen Polizei und Politik, beklagte Büttner. »Ich fordere Innenminister Stübgen auf, die populistische Verunglimpfung eines Gesetzes des Landes Berlin zu beenden.«