nd-aktuell.de / 30.06.2020 / Brandenburg / Seite 11

Damit Frau Konzack Konzackowa heißen darf

Sorbischer Dachverband Domowina wünscht sich Änderung des deutschen Namensrechts

Andreas Fritsche

Konzack ist bei der slawischen Minderheit der Sorben ein häufiger Name. Er bezeichnet historisch den Bauern, der seinen Hof am Ende des Dorfes hat - davon gab es pro Ortschaft immer zwei oder mehr. Die Frau des Bauern heißt dann übrigens Konzackowa, seine noch unverheiratete Tochter Konzackojc. Ähnliche geschlechtsspezifische Endsilben gibt es auch in anderen slawischen Sprachen, beispielsweise im Russischen oder im Tschechischen. Doch das deutsche Namensrecht lässt es bislang nicht zu, die korrekten sorbischen Bezeichnungen im Personalausweis eintragen zu lassen. Das könnte sich aber nun ändern.

Die Bundesministerien für Justiz und Inneres haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die am 11. Februar 2020 Vorschläge zur Änderung des Namensrechts unterbreitet hat. In den Eckpunkten findet sich folgende Bemerkung: »Die Regelungen zur Namenswahl sollten keine Vorgaben hinsichtlich einer - insbesondere bei Namen sorbischen oder slawischen Ursprungs üblichen - geschlechtsbezogenen Form des Familiennamens enthalten. Damit wäre künftig die Wahl einer geschlechtsangepassten Form des Nachnamens möglich.«

Das fordern der sorbische Dachverband Domowina und andere Betroffene bereits seit Jahren. Dennoch sei der Weg bis zur entsprechenden Änderung der Gesetze noch weit, bedauert Kathrin Dannenberg, Linksfraktionschefin im Brandenburger Landtag. »Nach einem so langen Vorlauf waren zügige Änderungen des Namensrechts angezeigt«, meint sie. Doch leider habe die schwarz-rote Koalition im Bundestag die Entscheidung auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2021 verschoben.

»Die Landesregierung begrüßt die in Aussicht gestellte Regelung«, versichert Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD). Das genügt Linksfraktionschefin Dannenberg nicht. Sie erwartet, dass die Regierung die Angelegenheit »beim Bund regelmäßig anspricht«.

Es gehe um Gleichberechtigung, sagt der Domowina-Vorsitzende Dawid Statnik. »Sorbinnen sollen das Recht haben, ihren sorbischen Namen in amtlichen Dokumenten führen zu dürfen. Jede Sorbin kann dann selbst entscheiden, ob und in welcher Weise sie das tut.« Das sollte kein Problem sein in einer Zeit, in der slawische Namensendungen zur Alltagsrealität im gemeinsamen Europa gehören.

In der Lausitz, die sich auf die Länder Brandenburg und Sachsen verteilt, leben etwa 60 000 Sorben.