nd-aktuell.de / 29.06.2020 / Ratgeber

Deutsche Umwelthilfe kontra Onlinehändler

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stärkte die Verbraucherrechte gegenüber dem in Corona-Zeiten boomenden Onlinehandel. Die erfolgreichen Klagen der DUH vor den Landgerichten Dresden und Ingolstadt helfen Millionen Kunden bei der kostenlosen Rückgabe von Elektroschrott. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Soziales & Gesundheit: Patientenverfügung wegen Corona prüfen – Wer im Falle einer Covid-19-Erkrankung eine künstliche Beatmung ausschließen will, sollte dies in seine Patientenverfügung aufnehmen. Doch niemand muss befürchten, aufgrund einer bestehenden Patientenverfügung nicht beatmet zu werden. Unabhängig von der Corona-Pandemie kann es sinnvoll sein, sich um seine Vorsorgeverfügungen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu kümmern – sie zu überprüfen oder neu zu erstellen. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Arbeit: Berufsbilder – Nachwuchs im Kfz-Gewerbe digital rekrutieren. Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Videokonferenzen statt persönlicher Meetings sind Alltag. Auch die Nachwuchsgewinnung im Kraftfahrzeuggewerbe wandelt sich. Unter der Überschrift »Digitales Recruiting« stellt die Initiative »AutoBerufe – mach Deinen Weg« zahlreiche Werkzeuge, Anregungen und Handlungsempfehlungen auf der Webseite autoberufe.de vor. Ausführlich im nd-ratgeber.

Wohnen: Rund um die Kleinreparaturen – Wer muss für Bagatellschäden zahlen? Der Vermieter ist nach dem Gesetz sowohl für große als auch für kleine Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zuständig. Für Kleinreparaturen hat er aber nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss. Beispiele im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Verlängerungsklauseln in Makleraufträgen – Bundesgerichtshof schaffte Klarheit. Sechs Monate Mindestbindung – und wenn der Kunde nicht kündigt, läuft der Auftrag weiter. So oder ähnlich sehen viele Maklerverträge aus. Ob das zulässig ist, war umstritten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Immobilienmakler ihre Auftraggeber grundsätzlich über ein halbes Jahr hinaus an sich binden dürfen. Verträge, die sich ohne Kündigung automatisch immer weiter verlängern, seien zumindest dann unbedenklich, wenn der neue Zeitraum nicht mehr als die Hälfte der Grundlaufzeit beträgt, also höchstens drei Monate. Ausführlich im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Das zerrissene Testament – Rechtsstreit um das Erbe. Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtung nur eines der beiden Dokumente, wenn der Aufhebungswille der Erblasserin feststeht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Michael Henn von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht unter Hinweis auf die Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Urteil zu Prämiensparverträgen – Verbraucherzentrale rät: Zinsen jetzt berechnen lassen. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat am 17. Juni 2020 erneut festgestellt, dass Hunderte Prämiensparverträge, geschlossen in den 1990er und 2000er Jahren, keine wirksame Zinsänderungsklausel enthalten. Ausführlich im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge – Im Zweifel einfach auflegen. Unvermindert beschweren sich Verbraucher über unerwünschte Telefonwerbung. Durch die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Ein Überblick im nd-ratgeber.