nd-aktuell.de / 02.07.2020 / Gesund leben / Seite 7

Heimzwang abgelehnt

Eigentlich soll ein neues Gesetz Beatmungspatienten schützen - es bevormundet sie aber

Margit Glasow

Nicole Andres benötigt aufgrund einer Muskelerkrankung rund um die Uhr Unterstützung in der Pflege, bei der Arbeit und im Alltag. Seit zehn Jahren wird sie zudem dauerhaft künstlich beatmet. Diese ambulante Versorgung ermöglicht ihr ein hohes Maß an Lebensqualität: Sie lebt in einem eigenen Haushalt, hat ein Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen und war einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bochumer Zentrum für Disability Studies (englisch für interdisziplinäre Studien zum Thema Behinderung) tätig. Aktuell arbeitet sie in der Teilhabeberatung »Selbstbestimmt Leben Dortmund«. Doch seit das geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) auf dem Tisch liegt, sorgt sich die junge Frau aus Hagen in Nordrhein-Westfalen zunehmend, ob das so bleiben wird.

Erklärtes Ziel des Regierungsentwurfs ist es, die Qualität der Intensivpflege zu verbessern und Fehlanreize zu beseitigen. Dem kann die Dreißigjährige zustimmen. Es gebe viele strukturelle Probleme in der Intensivpflege, was auch ein Grund dafür sei, warum Menschen oft sehr lange beatmet und auf Intensivstationen und in Intensivpflege-Wohngemeinschaften gehalten werden. »Das bringt einfach viel Geld«, betont An-dres. Dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Geschäftemacherei in privat betriebenen Beatmungs-WGs einen Riegel vorschieben will, findet sie deshalb richtig. Doch die Qualitätsmängel seien vielmehr in stationären Einrichtungen und privatwirtschaftlichen Beatmungs-WGs zu finden als im häuslichen Bereich. Vor allem dürften die Bestrebungen, Missbrauch zu vermeiden, nicht auf Kosten der intensivmedizinisch beatmeten Menschen gehen. Denn anstatt die Kontrollen zu verschärfen, wenn die Versorgung nicht angemessen zu Hause erfolgt und Abhilfe vor Ort zu schaffen, plant der Minister, die Beatmungspflichtigen in stationäre Einrichtungen einzuweisen.

Dafür will er die nötigen finanziellen Anreize schaffen. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für die medizinische Behandlungspflege sowie die sonstigen Kosten der häuslichen Pflege von den Krankenkassen übernommen. Für diejenigen, die zu Hause leben, soll dieser Anspruch künftig auf die medizinische Behandlungspflege beschränkt werden - also auf die Leistungen, die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Die weiteren Kosten durch Pflegemaßnahmen, die aufgrund der Krankheit notwendig sind, aber nicht als medizinische Behandlungspflege gelten, können sich monatlich durchaus auf einige Tausend Euro belaufen. Wenn diese Kosten künftig nicht mehr durch die Krankenkassen übernommen werden, wird die Pflegeversicherung einspringen. Die Hauptlast aber bliebe bei den Betroffenen und den Sozialämtern hängen. Für diejenigen hingegen, die in Pflegeheimen leben, sollen die Krankenkassen zukünftig alle Kosten übernehmen, einschließlich der pflegerischen Aufwendungen und sogar der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung.

Es gibt ein weiteres Problem: den Fachkräftemangel sowohl in den Pflegeheimen als auch bei den ambulanten Pflege- und Assistenzdiensten. Die Vermutung, die Politik wolle die Gelegenheit nutzen, um die gut ausgebildeten Pfleger aus der häuslichen Pflege zusammen mit ihren Patienten in die Heime zu bewegen, damit sie dort mehr Patienten versorgen und Kosten gespart werden könnten, ist deshalb naheliegend. Doch ob dies gelingen wird, ist fraglich. Die Pflegenden dürften kaum in die Einrichtungen zurückkehren, aus denen sie wegen schlechter Bezahlung und dem immer stärker werdenden Druck aufgrund der Privatisierungen geflohen sind.

Nicole Andres organisiert ihr Leben und ihre Pflege seit vielen Jahren über ein persönliches Budget im sogenannten Arbeitgebermodell. Das heißt, sie erhält monatlich einen bestimmten Betrag, mit dem sie sich ihre Assistentinnen einkauft. Doch sie findet seit Jahren nicht genügend Fachkräfte, die Tendenz sei stark sinkend. »Jetzt werden die Strukturen so verändert, dass ich möglicherweise gar keine Chance mehr habe, meine Pflege dauerhaft und fachgerecht sicherzustellen. Und dann kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen ohne Weiteres entscheiden: Tut uns leid, Frau Andres, wenn Sie das nicht sicherstellen können, dann ist eine Einrichtung wahrscheinlich die bessere Lösung.«

Die Corona-Pandemie verschärft die Stoßrichtung des Gesetzes um ein weiteres Problem: »Es wird viele Menschen geben«, so Andres, »die sagen werden: Ja, Herr Spahn, das ist eine gute Idee, die Menschen vorwiegend in stationären Einrichtungen unterzubringen. Dort können sie besonders geschützt werden.« Die junge Frau befürchtet, dass genau dieser Aspekt das Gesetzesvorhaben stärken wird, obwohl die Pandemie vor allem eines verdeutlicht hat: Eine Intensivversorgung im Pflegeheim ist mit einem enorm hohen Infektionsrisiko verbunden.

Ablehnung kommt deutlich von den Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz stehe in klarem Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und auch zu dem viel zitierten Grundsatz »ambulant vor stationär«. Jeder Mensch müsse das Recht haben, selbst zu entscheiden, wo und mit wem er leben will - so wie Nicole Andres, die sich mit einem hohen Kraftaufwand ein selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft erkämpft hat. Ob eine Leistung wirtschaftlich sei, dürfe dabei nicht der dominierende Versorgungsmaßstab sein.

Doch der Widerstand gegen das Gesetz und gegen den Versuch, es im Schnellverfahren und ohne die vorgesehene Beteiligung durchzusetzen, lässt sich im Schatten der Pandemie nur schwer organisieren. Die Betroffenen haben trotz der inzwischen eingeführten Lockerungen Angst, sich zu infizieren. So erheben sie ihren Protest vor allem im Internet. Ob das reichen wird, ist ungewiss. Fraglich ist auch, ob CDU, CSU und SPD die Proteste ernst nehmen und auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen - FDP, Grüne und Linke - eingehen werden. So könnte an diesem Donnerstag tatsächlich die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, schwer kranke Menschen aus Kostengründen auszusortieren und wegzusperren, statt das Gesetz unter wirksamer Beteiligung der Betroffenen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen völlig neu zu erarbeiten.