nd-aktuell.de / 04.07.2020 / Politik / Seite 5

Knast für Menschenrechtsverteidiger

Zum ersten Mal wurden Amnesty-Mitarbeiter in der Türkei verurteilt.

Philip Malzahn

Es ist ein schwarzer Tag für die Freiheit, vor allem für diejenigen, deren Arbeit es ist, für sie zu kämpfen. Zwar sind am Freitag in Istanbul der deutsche Peter Steudtner wie auch sein schwedischer Kollege Ali Gharavi und fünf weitere Menschenrechtsverteidiger von angeblichen Terrorvorwürfen freigesprochen worden. Vier Mitangeklagte wurden dagegen verurteilt, darunter Taner Kılıç, Mitbegründer und Ehrenvorsitzender von Amnesty International. Während Kılıç zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, erhielten die anderen Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten.

Das Urteil ist ein eindeutiges Signal der türkischen Regierung an die internationale Menschenrechtsarbeit. Zum ersten Mal überhaupt wurden Amnesty-Mitarbeiter in der 60-jährigen Geschichte der Organisation gerichtlich verurteilt. Dass der deutsche Staatsbürger Peter Steudtner freigesprochen wurde, liegt wohl nur daran, dass seine Verhaftung die türkisch-deutschen Beziehungen schwer belastet hatte. Die Urteilsverkündung am Freitag wurde durch eine Vertreterin des deutschen Generalkonsulats in Istanbul beobachtet.

Allen Angeklagten wurde Unterstützung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen. Sie waren im Sommer 2017 auf der Insel Büyükada vor der Küste Istanbuls verhaftet worden. Nach vier Monaten Untersuchungshaft hatte der Istanbuler Staatsanwalt im November Freispruch für Steudtner, seinen schwedischen Kollegen Gharavi und für drei weitere Angeklagte gefordert. Für sechs Angeklagte forderte er jedoch weiter eine Verurteilung. Amnesty International selbst bewertet das gesamte Verfahren wie auch die Urteile als politisch motiviert. Kritisiert wird, dass keinerlei Beweise gegen die elf Angeklagten vorlägen. Auch Steudtner hatte am Dienstag auf einer Pressekonferenz von einer »politischen Strategie« gesprochen. Zudem hatte er erklärt, es sei erst dann ein »echter Freispruch, wenn er für alle Angeklagten gilt«.

Dass alle freigesprochen werden, hatten Amnesty International und andere Hilfsorganisationen und Regierungen mehrfach gefordert. In einer Presseerklärung von dieser Woche sprach Amnesty von »haltlosen Anschuldigungen, die in den vorherigen Anhörungen widerlegt wurden«. Im Resümee des Staatsanwalt würden diese jedoch wiedergegeben, als hätte der gesamte Prozess nicht stattgefunden. »Die Justiz in der Türkei wird seit Jahren instrumentalisiert, um die Zivilgesellschaft einzuschüchtern und mundtot zu machen.«