nd-aktuell.de / 08.07.2020 / Ratgeber / Seite 23

Diebstahl von versicherten Rädern geht zurück

Rund 155 000 versicherte Fahrräder wechselten 2019 ungewollt ihren Besitzer. Damit gehen die Fallzahlen nach der aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft um 5000 im Vergleich zu 2018 zurück. Der versicherte Schaden liegt auf Vorjahresniveau bei rund 110 Millionen Euro.

Beliebt bei Dieben sind nach wie vor teure Velos: Im Schnitt zahlten die Versicherer 720 Euro pro gestohlenem Fahrrad - so viel wie nie zuvor (im Vorjahr 650 Euro). Vor zehn Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt 410 Euro, 2019 waren es 75 Prozent mehr.

Insgesamt wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 278 000 - versicherte und nicht versicherte - Fahrräder gestohlen. Das ist ein Rückgang um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer höher liegen.

Wie Fahrräder versichern?

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern.

Von den rund 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben immerhin 47 Prozent die Fahrradklausel mit eingeschlossen.

Was ersetzt die Hausrat mit Fahrradklausel?

Der Versicherer kommt für den Diebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag für ein neues gleichwertiges Rad. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Für Besitzer höherwertiger Räder und E-Bikes kann es sich lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. BdV/nd