nd-aktuell.de / 10.07.2020 / Politik / Seite 2

Justiz zur Abschreckung

Weitere Teilnehmer an G20-Protesten in Hamburg sehen ihrem Urteil entgegen

Susann Witt-Stahl, Hamburg

Nach einer mittlerweile rund drei Jahre andauernden Strafprozesswelle zum G20-Gipfel in Hamburg steht ein weiteres Urteil an. Ein gewaltiger Fahndungsapparat mit einer 160-köpfigen Sonderkommission sowie eine in Hamburg nahezu beispiellose öffentliche Jagd auf mutmaßliche Mitglieder des Schwarzen Blocks hat bis dato zu rund 200 Prozessen geführt und eine Vielzahl von Verurteilungen zu Geld- und Haftstrafen zur Folge. Mit weiteren Schuldsprüchen ist in dem noch nicht eröffneten »Rondenbarg«-Großprozess gegen derzeit 86 Angeklagte zu rechnen. Von den 169 Polizeibeamten jedoch, gegen die meist wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird, ist bislang kein einziger belangt worden, 113 Verfahren gar schon eingestellt.

In dem bereits seit Dezember 2018 andauernden Verfahren beim Hamburger Landgericht, in dem an diesem Freitag das Urteil erwartet wird, sind vier junge Männer aus Hessen und ein Franzose, Loic S., angeklagt. Sie sollen sich am Morgen des 7. Juli 2017 an der »Elbchaussee-Randale« in Hamburg-Altona beteiligt haben. Dabei waren rund 220 vermummte Personen durch das Villenquartier der hanseatischen Geldeliten gezogen, hatten PKWs angezündet und die Schaufenster von Geschäften eingeworfen. Acht Personen wurden verletzt oder erlitten Schocks. Laut Staatsanwaltschaft betrug der Sachschaden mehr als eine Million Euro.

Obwohl den vier Deutschen, von denen zwei zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, keine konkreten Vergehen nachgewiesen können – sie zudem beteuern, die Demo zum Beginn der Eskalation verlassen zu haben –, mussten sie ab Juni 2018 acht Monate in Untersuchungshaft verbringen, der heute 24-jährige Loic S. sogar 16 Monate. Ihm werden über schweren Landfriedensbruch und die Mittäterschaft bei den Ausschreitungen hinaus konkrete Taten vorgeworfen. Er soll einen Böller in eine Bank sowie später im rund fünf Kilometer entfernten Schanzenviertel Steine und Flaschen auf Polizisten geworfen haben. Zu Verletzungen kam es nicht.

Das hohe Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft fordert – für die beiden beschuldigten damals noch Minderjährigen je zwei Jahre und sechs Monate, für die anderen Deutschen drei Jahre, für Loic S. sogar vier Jahre und neun Monate Haft – nährt einen Verdacht von Antirepressionsgruppen: Weil die Angeklagten daran mitgewirkt hätten, »die Wut auf die Mächtigen und Profiteure der G20 in die Viertel der Reichen zu tragen«, wie es in einer Erklärung der Soli-Kampagne »United We Stand« heißt, solle mit einem drakonischen Urteil ein Exempel gegen antikapitalistische Bewegung statuiert werden.

Anlass zu dieser Vermutung hatte bereits der Auftakt der G20-Prozesse Ende August 2017 gegeben: Ein Verfahren gegen einen Niederländer endete mit einem Schock für alle, die in die Anti-G20-Proteste involviert gewesen waren: Der damals 21 Jahre junge Mann wurde wegen des Werfens zweier leerer Bierflaschen auf Polizisten, die unverletzt blieben, und Einnahme einer Embryonalhaltung bei seiner Festnahme zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt – eine Strafe, die um zehn Monate höher war, als die von der Staatsanwaltschaft geforderte.

Politisch brisant ist der Elbchaussee-Prozess auch deshalb, weil die Verfolgungsbehörden ihren Law-and-Order-Kurs auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2017 gegen Hooligans stützen. Darin wird das bloße »ostentative Mitmarschieren« in einer Gruppe als »psychische Beihilfe« an den Straftaten anderer Mitglieder gewertet. Die Rote Hilfe verweist darauf, dass der BGH die Übertragung des Urteils auf politische Demonstrationen explizit ausgeschlossen hatte, weil andernfalls ein Grundrecht verletzt würde.

Der innenpolitische Sprecher der Linke-Bürgerschaftsfraktion, Deniz Çelik, fürchtet nun, dass mit einer Verurteilung im Sinne der Staatsanwaltschaft »ein Präzedenzfall für zukünftige Demonstrationen geschaffen werden« und der Weg für »eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit« geebnet werden könnte. Wenn, wie hier bei vier der fünf Angeklagten, die Unschuldsvermutung nicht mehr gelte und keine konkreten Taten individuell nachgewiesen werden müssten, dann würden »Menschen in Sippenhaft genommen« und das dürfe nicht sein, sagte Çelik im nd-Gespräch. Mit besonderer Sorge betrachtet er ein Messen nach zweierlei Maß durch die Behörden in allen G20-Prozessen: »Auf der einen Seite wird behauptet, es habe keine Polizeigewalt gegeben, auf der anderen das Bild vom gewalttätigen Linksextremisten gezeichnet und völlig überzogene Strafen gefordert – ein fatales Signal.«

Sollten die Schilderungen den Tatsachen entsprechen, gilt das auch für die Prügelexzesse und Drohungen der Polizei, die sich in einer 15-seitigen Erklärung des Hauptangeklagten Loic S. finden. Bürgerrechtler wie die Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins hatten bereits 2017 von einer Anwendung des »Feindstrafrechts« gesprochen. Für Freitagnachmittag, 17 Uhr, rufen linke Gruppen zu einer Solidaritätsdemo für die fünf Angeklagten »und alle weiteren von der Repressionskeule nach dem G20 Betroffenen« an der Elbchaussee, Höhe Donnerspark auf.