nd-aktuell.de / 14.07.2020 / Politik / Seite 4

Keine Verfassungsfeinde

Politsatiregruppe steht nicht mehr im Geheimdienstbericht

Peter Nowak

Die Gruppe Plakativ ist ein wenig enttäuscht: »Leider« werde die politische Aktionsform des »Adbustings« im vergangenen Donnerstag veröffentlichten Verfassungsschutzbericht nicht mehr erwähnt, heißt es in einer Stellungnahme. Das sieht die Initiative Plakativ auch als Erfolg ihres in den letzten Monaten verstärkten Engagements gegen die Kriminalisierung von Menschen, die politische Plakate mit künstlerischen Mitteln verfremden. Besonders betroffen von Aktionen der »Kommunikationsguerilla« waren Plakate der Bundeswehr sowie von Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz, aber auch solche von politischen Parteien. »Nazis essen heimlich Falafel« oder »Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, beim Nazi ist es andersrum«, lauteten etwa Parolen auf Plakaten in den Farben und mit AfD-Logo.

In den letzten Jahren hatten nicht nur Betroffene, sondern auch Juristen eine zunehmende Kriminalisierung solcher Aktionen kritisiert. Zuletzt war Adbusting sogar im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für 2018 als Beispiel für Aktivitäten im Bereich des »gewaltorientierten Linksextremismus« aufgeführt und damit als Gefahr für die Demokratie klassifiziert worden. Der Ermittlungseifer war bundesweit groß. In mehreren Städten gab es Hausdurchsuchungen. So untersuchte etwa in Erfurt die Polizei verfremdete Plakate auf DNA-Spuren. In Hamburg wurden sogar Polizist*innen abgestellt, um Plakate zu bewachen, bei denen man annahm, dass sie für die Aktionskünstler interessant sein könnten. So hoffte man offenbar, sie auf frischer Tat zu ertappen.

Auch das Terrorabwehrzentrum des Bundes (GETZ) befasste sich gleich viermal mit Adbusting. Das wurde im Rahmen eines Strafverfahrens im Oktober 2019 in Berlin bekannt, in dem ein Mann wegen Plakatverfremdung vor Gericht stand. Es wurde jedoch gegen Auflagen eingestellt. In der Begründung erklärte die Richterin, Adbusting könne straffrei sein, wenn das ursprüngliche Plakat nicht zerstört oder entwendet werde. Dieser Auffassung hatte sich in einem Fall auch die Berliner Staatsanwaltschaft angeschlossen. In dem »nd« vorliegenden Einstellungsbeschluss heißt es, eine Strafbarkeit sei nicht, wenn kein Plakat entwendet wurde.

Trotzdem gab es weitere Hausdurchsuchungen nach einer Aktion in Berlin, bei der das ursprüngliche Poster im Aufsteller verblieben war. Dabei stellten die Verfassungsrechtler*innen Andreas Fischer-Lescano und Andreas Guthmann in einem auf verfassungsblog.de veröffentlichten Gutachten klar: »Schon die strafrechtliche Ermittlung selbst stellt einen Grundrechtseingriff dar, der selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss.« Diesen Grundsatz sehen sie verletzt, weil der materielle Schaden durch Adbusting-Aktionen kaum messbar ist.

Die Kriminalisierungsversuche der letzten Jahre haben die Aktivisten unterdessen eher motiviert. »Es gibt mehr Adbusting-Aktionen als in den letzten zehn Jahren jemals zuvor, und gerade der Geheimdienst ist in 2020 ein beliebtes Ziel der Kommunikationsguerilla geworden«, sagt Klaus Poster von der Gruppe Plakativ. Erst vor einigen Wochen waren Plakate mit Werbung für eine Karriere beim Verfassungsschutz mit Sätzen wie »Bock auf Männerbund?« oder »Im Verborgenen den Nazis helfen« versehen worden. Bei Plakativ ist man überzeugt, dass Anfragen etwa der Linksfraktion im Bundestag zum Thema Adbusting, aber auch kritische Medienberichte zum Schwenk beim BfV geführt haben.