nd-aktuell.de / 18.07.2020 / Wissen / Seite 22

Das Recht auf Deutschsein

Schwarzen wurde die Staatsbürgerschaft lange verwehrt. Von Ulrike Wagener

Ulrike Wagener

Ein Recht auf die Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsprinzip gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2000. Erst seit 2000, muss man sagen. Und 20 Jahre später scheint dieses Gesetz noch nicht vollständig in den Sicherheitsorganen des Landes angekommen zu sein. Anders ist nicht zu erklären, dass die Polizei in Stuttgart »Stammbaumforschung« betreibt, wohl auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Und anders ist auch nicht die Einführung der vagen Kategorie »Deutschfeindlichkeit« in die Kriminalitätsstatistik zu erklären. Gleichwohl Migration in der Welt, und auch in Deutschland, schon immer der Normalzustand war, sind konservative und rechte Kräfte emsig bemüht, das Märchen vom homogenen »Volkskörper« aufrecht zu erhalten, der am Ende einer Rechnung aus deutsch = christlich = weiß steht.

Verwunderlich ist das nicht. Denn bis vor 20 Jahren galt in Deutschland allein das Abstammungsprinzip - das also deutsch ist, wer ein deutsches Elternteil hat. Und dieses Rechtsprinzip wurde in der Vergangenheit oft genug umgangen, um zu verhindern, dass nicht-weiße Menschen deutsch werden. Zur Kolonialzeit bezeichnete der Gouverneur Deutsch Südwestafrikas, dem heutigen Namibia, afrodeutsche Kinder - also Kinder von weißen Deutschen und Schwarzen Afrikanerinnen (meist in dieser Konstellation) - als Verbrechen gegen den Erhalt der »deutschen Rasse«. Er sah dadurch die überlegene Position weißer Männer in der Kolonie gefährdet. Deshalb regierte er die Sexualkontakte zwischen Kolonisten und Kolonisierten ab 1905 per Verordnung: Sogenannte Mischehen wurden verboten. Und so erhielten weder die Schwarzen Frauen noch die aus solchen Verbindungen hervorgegangen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft. Allein im heutigen Namibia gab es 1909 etwa 4000 afrodeutsche Kinder. Doch anders als die Kinder britischer oder französischer Kolonialisten blieben diese stets »afrikanisch«.

Zehn Jahre später wurden die geschätzten 600 bis 800 afrodeutschen und asiatisch-deutschen Kinder, die während der Besetzung des Rheinlandes französischer Truppen geboren wurden, in derselben Logik als »Schwarze Schmach« bezeichnet. Ihnen konnte zwar die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verwehrt werden. Doch ab 1923 wurden sie in Listen erfasst, und 1937 begannen die Nationalsozialisten, Afrodeutsche zwangsweise zu sterilisieren. In den Akten der Deutschen sind 436 Zwangssterilisationen dokumentiert, vermutlich gibt es eine höhere Dunkelziffer. Die um 1900 entwickelte Idee von der »Reinheit der deutschen Rasse« (die es nicht gibt) führte im Nationalsozialismus bekanntlich zu dem Ziel, alle Menschen auszulöschen, die dem nationalsozialistischen Verständnis von Weißsein und Ariertum nicht entsprachen.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg schaffte man es in Deutschland nicht, Schwarzsein und Deutschsein zusammenzudenken. Obwohl die rund 4800 Kinder von afroamerikanischen Soldaten und weißen Deutschen, die während der Besatzung geboren worden waren, nach dem geltenden Abstammungsprinzip deutsche Staatsbürger sein mussten, wurden diese 1952 im Bundestag als »menschliches und rassisches Problem besonderer Art« verhandelt. Man war der Ansicht, diese Kinder könnten in Deutschland nicht gut leben und drängte die Mütter dazu, sie zur Adoption freizugeben. Ein Teil der Kinder wurde von Adoptivfamilien in den USA und Dänemark aufgezogen.

Oft heißt es, der Rassismus in den USA sei mit Deutschland nicht zu vergleichen. Und es stimmt. In Deutschland wurde über 100 Jahre das eigene Gesetz umgangen, um Afrodeutschen ihr Recht auf die Staatsbürgerschaft zu verwehren. Seit 2000 gilt nun auch das Geburtsprinzip. Deutsch ist, wer in Deutschland geboren ist. Wir sollten nicht wieder anfangen, dafür Ausnahmen zu erfinden.