nd-aktuell.de / 21.07.2020 / Politik / Seite 7

Jordanien räumt auf

Oberstes Gericht verbietet umstrittene Muslimbruderschaft

Philip Malzahn

Die Entscheidung des obersten Gerichts, die Muslimbruderschaft im Haschemitischen Königreich Jordanien aufzulösen, war eine klare Botschaft an die Organisation, aber auch an alle Länder in der gesamten Region. Die 1928 in Ägypten gegründete politische und islamistische Organisation sei nun offiziell »aufgelöst und habe im Land keinen Rechtsstatus mehr, weil sie ihr Verhalten nicht innerhalb des vom Gesetz vorgelegten Rahmens einhalten konnte«, so das Gericht. Gegenüber dem eigenen Volk, insbesondere an die Anhänger der islamistischen Muslimbruderschaft, wurde damit wieder einmal deutlich gemacht, dass niemand über dem Gesetz, genauer gesagt über der vorgegebenen politischen Richtung des Königshauses steht. Zudem scheint die Entscheidung eine deutliche Annäherung an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate zu sein.

Obwohl die jordanischen Behörden darauf beharren, dass die Justiz des Königreichs unabhängig ist, ist es offensichtlich, dass die Entscheidung des Gerichts eine politische Dimension hat. Die Gründe sind vielschichtig: In erster Linie benötigt das Haschemitische Königreich dringend finanzielle Hilfe, um seine Wirtschaftskrise zu bewältigen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Tourismus im Land verschärft wurde. Durch das Virus wurden Fragen, die sich seit Jahren stellen, in den Vordergrund katapultiert.

Das jordanische Königreich ist traditionell eine relativ neutrale Instanz im Nahen Osten. Während man US-Truppen beherbergt und zum Nachbarn Israel ein relativ freundliches Verhältnis unterhält, waren in den vergangenen Jahren auch die Beziehungen zu Staaten wie der Türkei und dem durch Saudi-Arabien und die VAE ausgegrenzten Golfemirat Qatar ausgebaut worden. Durch das Verbot der Muslimbruderschaft wurde unter diese Annäherung ein Schlussstrich gezogen. Denn Qatar und die Türkei gelten als Hauptunterstützer der Muslimbruderschaft. Diese war über Jahrzehnte und bis zum Arabischen Frühling 2011 eine der größten supra-nationalen und aufstrebenden politischen Bewegungen in der Region. In Ägypten konnte sie 2012 mit Mohammed Mursi den ersten demokratisch gewählten Präsidenten des bevölkerungsreichsten arabischen Landes hervorbringen. Doch spätestens seit dem Militärputsch durch den ägyptischen General Abdel Fattah el-Sisi sind die Muslimbrüder in der gesamten Region in Ungnade gefallen. Durch Qatar und die Türkei versuchen sie sich vor allem in Kriegsländern wie Jemen und Libyen sowie über die im Gazastreifen agierende Hamas, die aus der Muslimbruderschaft heraus entstanden ist, an einer Wiederauferstehung.

Der jordanische Arm hat sich 1945 gegründet und zählt bis heute über 100 000 Mitglieder. Über die Jahre sind zwei Fraktionen der Muslimbruderschaft entstanden, eine in der Opposition - die Islamische Aktionsfront -, und eine, die eher auf Seiten der Regierung stehen. Die jordanischen Behörden haben über Jahre versucht, diese Spaltung voranzutreiben. Nachdem aber Qatar und die Türkei immer stärker vor allem mit finanziellen Mitteln versucht haben, beide Flügel einander näherzubringen, hat das Königshaus nun endgültig interveniert.

Denn genau in Ländern wie Libyen und im Nahostkonflikt sind die Muslimbrüder den Königshäusern Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Dorn im Auge. Außerdem fürchten sie durch die immer größer werdende türkische Intervention in den Konflikten um ihre Allmachtsstellung in der Region. Die bevorstehende Annexion des Westjordanlandes sowie der Krieg in Libyen könnten zur Schlüsselfrage werden: Wer regiert zukünftig im Nahen Osten?

Jordanien hatte dem Staat Israel Konsequenzen angedroht, sollte man die Annexion durchführen, doch angesichts des starken Einflusses der USA auf das Land wie die wirtschaftliche Abhängigkeit von Saudi-Arabien und den VAE rudert man offensichtlich nun zurück. Die jordanische Muslimbruderschaft ließ nach dem Verbot über Sprecher Muadh al-Khawaldeh verkünden, man werde gegen das Urteil vorgehen und Revision einlegen.