nd-aktuell.de / 22.07.2020 / Ratgeber / Seite 23

Wer in der Corona-Krise im Urlaub erkrankt

Auslandsreisekrankenversicherung

Bianca Boss, Bund der Versicherten (BdV)

Wer ins Ausland fährt, sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Sie übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland. Dies gilt auch für eine Erkrankung an Covid-19, zumindest dann, wenn Pandemien in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Ergo: Ein Blick ins Kleingedruckte vor dem Beginn der Reise lohnt sich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Kosten für ambulante Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, zu denen gegebenenfalls auch einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz gehören, ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt, ärztlich verordnete Arznei- und Heilmittel. Auch Überführungskosten im Todesfall oder für die Bestattung im Ausland übernimmt die Versicherung bis 10 000 Euro.

Wer wegen einer Erkrankung die Heimreise antreten möchte, kann von seiner Auslandsreisekrankenversicherung meist nur die Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport erwarten. In besseren Tarifen helfen Versicherer auch bei medizinisch sinnvollen Rücktransporten.

Die Frage eines Rücktransports kann auch dadurch erschwert sein, dass bei nachgewiesener Covid-19-Erkrankung von den Behörden vor Ort Quarantänemaßnahmen und Reiseverbote ausgesprochen werden. Wer nur aufgrund einer Pandemie oder Reisewarnung das Urlaubsland frühzeitig verlassen möchte, kann diese Kosten nicht bei seiner Auslandsreisekrankenversicherung aufrufen. Dies ist nur möglich, wenn die Rückreise durch eine im Ausland aufgetretene Erkrankung der versicherten Person begründet ist.