nd-aktuell.de / 29.07.2020 / Ratgeber / Seite 18

Wie sieht die Regelung für den Kinderbonus konkret aus?

Die geplante Sonderzahlung von 300 Euro soll für alle Kinder gezahlt werden, für die im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, so der Gesetzentwurf für das »Zweite Corona-Steuerhilfegesetz«.

Konkret bedeutet das: Sowohl für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden, als auch für Kinder, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder demnächst erlischt, gibt es die 300 Euro. Also auch Neugeborene im Dezember erhalten diesen Bonus. Auf Hartz IV und andere Sozialleistungen wird die Sonderzahlung nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Kindergeldanspruch besteht bis zu einem Alter von 25 Jahren, solange sie in der Ausbildung sind.

Der Kinderbonus wird in zwei Raten zu je 150 Euro pro Kind mit dem Kindergeld im September und Oktober überwiesen werden.

Die 300 Euro extra pro Kind sollen gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute kommen. Denn in voller Höhe bleiben die 300 Euro zum Beispiel verheirateten Eltern nur erhalten, wenn sie mit einem Kind nicht mehr als 67 800 Euro Jahreseinkommen haben. Ab etwa 85 900 Euro Einkommen haben gut verdienende Eltern vom Kinderbonus gar nichts mehr.

Das bedeutet konkret: Die Familien von rund drei Millionen Kindern werden vom Kinderbonus nichts haben, weil dieser Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird. Das heißt: Je höher das Einkommen der Familie ist, desto weniger profitiert sie von dem Bonus. nd-ratgeberredaktion