Stalin-Opfer müssen auf Wohnungen warten

Ministerien, Regionen und das Verfassungsgericht in Russland streiten sich um Entschädigungsleistungen

  • Ewgeniy Kasakow
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Gesetzeslage scheint klar zu sein: Opfer der politischen Repressionen beziehungsweise ihre Nachkommen haben in Russland einen Anspruch auf eine Entschädigung für die nach der Verhaftung verlorene Wohnfläche im damaligen Wohnort. Zur Sowjetzeit war ein gemeldeter Wohnort (»propiska«) in den Großstädten wie Moskau oder Leningrad heiß begehrt. Für viele Opfer der stalinistischen Repressionen war auch nach der Rehabilitierung die Rückkehr unmöglich. 1991 wurde per Gesetz beschlossen, dass dies mit einer kostenlosen Zuteilung von Wohnungen an Orten, wo die Familien der Opfer zum Zeitpunkt der Verhaftung lebten, entschädigt werden sollte. Doch der Prozess zog sich in die Länge.

2005 beschloss die Duma, dass nun die Regionen für die Umsetzung zuständig sind, was die Entschädigung erheblich erschwerte. In Moskau zum Beispiel ist es erforderlich, zehn Jahre in der Stadt zu leben, geringverdienend zu sein und keine eigene Wohnung zu besitzen, um überhaupt in die Warteschlange aufgenommen zu werden.

Doch nun reichten drei Betroffene - allesamt in der Verbannung geborene Nachkommen der Repressierten - eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Dieses gab ihnen im Dezember vergangenen Jahres Recht und verlangte von der Regierung, die Gesetzeslage schnellst möglichst zu ändern.

Nun legten das Ministerium für Bau, das Ministerium für Arbeit und das Finanzministerium eine gemeinsame Erklärung vor. Laut diesem Schreiben würde eine Wohnungsvergabe jenseits der Warteschlage an die Repressionsopfer andere Gruppen, wie Kriegsveteranen oder Familien mit vielen Kindern, diskriminieren. Zwei der Klägerinnen haben bereits von der Moskauer Behörde ihre Wartelistenummern erhalten: 54 846 und 54 967, wie die Tageszeitung »Kommersant« mitteilt. Dass die beiden 70-jährigen Frauen jemals nach Moskau ziehen dürfen, gilt damit als extrem unwahrscheinlich.

Das Verfassungsgericht steht aber auf dem Standpunkt, die Wohnungszuteilung an die Opfer sei kein privilegierter Zugang zu Gütern im Rahmen staatlicher Vorsorge, wie im Falle von Invaliden, Militärangehörigen oder Einkommensschwachen. Es sei eine Wiedergutmachungsmaßnahme für vom Staat verursachten Schaden an seinen Bürgern. Daher, so der juristische Vertreter der Opfer, Grigorij Wajpan, bedürfe es einer Regelung wie bei den Tschernobyl-Opfern: Einführung von Wohnungszertifikaten, die einen schnellen Umzug ermöglichen würden. Das Schreiben der drei Ministerien deutet Wajpan gegenüber »Kommersant« als Sabotage der Entscheidung des Verfassungsgerichtes - die Regierung sei verpflichtet, für Gesetzesänderungen und deren Umsetzung zu sorgen.

Auch die Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, Tatjana Moskalkowa, kritisiert die Position der Ministerien gegenüber der Zeitung »Rossijskaja Gaseta«. Die Gesetzgeber, so Moskalkowa, haben die durchweg kritischen Stellungnahmen der Experten zu ihrem Entwurf ignoriert. Es fehle jegliche konkrete Aussage zu den Fristen der Umsetzung. Dagegen plädiert Moskalkowa dafür, allen Betroffenen innerhalb von drei Jahren Wohnungen oder geldliche Kompensation aus dem föderalen Budget zuzuteilen.

Auf eine schnelle Entschädigung drängen auch Akteure des öffentlichen Lebens, die aus unterschiedlichen Ecken des politischen Spektrums stammen. Das reicht von Natalja Solschenizyna, der Witwe des für seinen Antikommunismus bekannten Schriftstellers und Literaturnobelpreisträgers Alexander Solschenizyn, bis hin zum Duma-Abgeordneten der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation, dem Schriftsteller Sergei Schargunow. Politisch mag sie viel trennen, in der Forderung nach einer schnellen Kompensation für die Stalin-Opfer sind sie sich einig.

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