nd-aktuell.de / 07.08.2020 / Politik / Seite 1

Corona-Pflichttests starten am Sonnabend

Gesundheitsminister spricht von »zumutbarem Eingriff« - 140 Staaten als Risikogebiet eingestuft

Kurt Stenger

Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Katze aus dem Sack gelassen: Ab diesem Sonnabend müssen sich Einreisende nach Deutschland einem Coronatest unterziehen, wenn sie aus einem sogenannten Risikogebiet kommen. Diese Anordnung sei »ein zumutbarer Eingriff«, sagte Spahn am Donnerstag in Berlin.

Den Angaben zufolge können sich Einreisende bei der Einreise auf das Coronavirus testen lassen; dies ist kostenlos. Alternativ könne ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, »das nicht mehr als zwei Tage alt ist«, so Spahn. Er erinnerte auch an die weiterhin geltende Vorschrift, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten ohne negativen Coronatest für zwei Wochen in Quarantäne begeben müssen. Künftig soll es an den Flughäfen Teststationen geben, auch bei der Einreise mit Bahn oder Auto sollen Möglichkeiten bereitgestellt werden. Verweigerern droht ein empfindliches Bußgeld von bis zu 25 000 Euro.

Das Robert-Koch-Institut ist für die Einteilung der Risikogebiete verantwortlich. So eingestuft sind derzeit 140 Staaten der Erde, darunter die schwer von der Pandemie betroffenen USA und Brasilien, aber merkwürdigerweise auch viele Staaten im Globalen Süden, in denen bisher kaum Coronafälle registriert wurden. Dagegen sind fast alle EU-Staaten ausgenommen. Ausnahmen bilden lediglich Luxemburg, einige Regionen im Norden Spaniens und seit Donnertag auch die belgische Region Antwerpen.

Indes kommen Spahns Aktivitäten bei den Bundesbürgern gut an. Laut einer aktuellen Umfrage von Infratest Dimap für den »ARD-Deutschlandtrend« befürworten 93 Prozent die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten, nur sieben Prozent lehnen sie ab. Allerdings halten 57 Prozent die Kostenübernahme durch den Staat für falsch, 39 Prozent finden das richtig.

Die Anordnung beruft auf dem im Zuge der Coronakrise neu geschaffenen Paragrafen 5 des Infektionsschutzgesetzes, der besondere Kompetenzen des Bundes für den Fall vorsieht, dass der Bundestag eine »epidemische Lage von nationaler Tragweite« feststellt. Dies war Ende März geschehen. Zu den Maßnahmen, die angeordnet werden dürfen, gehören auch ärztliche Untersuchungen. Hier entscheiden anders als bei den meisten anderen Maßnahmen wie etwa Ausgangssperren aber nicht die Länder, sondern das Bundesgesundheitsministerium. Seite 15