Homeoffice weder Grundrecht noch Pflicht

Gesetzespläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) könnten neuen Rahmen setzen

  • Daniel Wolf, AFP
  • Lesedauer: 3 Min.

Frankfurt/Main. Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag vieler Deutscher womöglich nachhaltiger verändert als zunächst angenommen: Nach wie vor arbeiten zahlreiche Beschäftigte daheim, einige davon zum ersten Mal. Die Bundesregierung will den Anspruch auf Heimarbeit gesetzlich verankern. Doch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bekommt mit seiner Gesetzesinitiative Gegenwind - und unabhängig vom Rechtsrahmen bedarf es beim Thema Homeoffice genauer Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das geplante Homeoffice-Gesetz

Bundesarbeitsminister Heil will bis spätestens Oktober einen Gesetzentwurf für ein Recht auf Homeoffice über die Corona-Pandemie hinaus vorlegen. Künftig soll jeder Arbeitnehmer das Arbeiten von Zuhause aus einfordern können - oder zumindest jeder, für den das auch betrieblich möglich ist. Widerstand kommt nicht nur von Arbeitgeberverbänden, die sich gegen Homeoffice um jeden Preis wehren, sondern auch aus den Reihen der Union.

Arbeitnehmervertreter fordern indes eindeutige Regeln für Arbeitsschutz im Homeoffice. Auch eine Sprecherin Heils sagte, Heimarbeit müsse geregelt werden, um Selbstausbeutung und ähnliche Dinge zu vermeiden. Heil selbst sagte der Wochenzeitung »Die Zeit« Ende Juni, er wolle Lehren aus dem ungewollten und pandemiebedingten »Großversuch im Homeoffice« ziehen. Details aus einem möglichen Gesetzentwurf sind noch nicht bekannt.

Weder Recht noch Pflicht

Auch wenn es die derzeitigen Arbeitsabläufe und Corona-Schutzmaßnahmen vermuten lassen: Ein generelles Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland bislang nicht. »Zurzeit liegt die Entscheidung, ob Arbeiten im Homeoffice für Arbeitnehmer möglich ist, prinzipiell beim Arbeitgeber«, erklärt das Fachportal Haufe. Ein Arbeitgeber seinerseits kann Beschäftigte allerdings auch nicht ohne weiteres anweisen, ins Homeoffice zu ziehen.

Beide Seiten können - und sollten - daher verbindliche Regeln für mögliche Heimarbeit definieren, und zwar unabhängig von der Frage, ob zeitnah ein entsprechendes Gesetz kommt. Den Rahmen dafür können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bilden. Auf dieser Grundlage sollten Arbeitnehmer genaue Absprachen je nach ihrer individuellen Situation und den Wünschen des Chefs schriftlich festhalten.

»Ist in Ihrem Arbeitsvertrag das Arbeiten im Homeoffice nicht vorgesehen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine zusätzliche Vereinbarung diesbezüglich treffen«, rät die Versicherung ARAG Verbrauchern. Je nachdem, worauf sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen, könnte dabei im heimischen Arbeitszimmer oder auch mobil gearbeitet werden.

Neues Terrain für Unternehmen und Mitarbeiter

Auch im Homeoffice müssen Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und Datenschutz erfüllt sein. Bloß: Wer ist dafür verantwortlich? Wer zahlt beispielsweise für einen technisch und ergonomisch ausreichend ausgestatteten Arbeitsplatz? Dürfen Arbeitsmittel des Unternehmens auch privat genutzt oder umgekehrt das private Laptop eingesetzt werden? Hier ist vieles arbeitsrechtlich noch unklar und dürfte Gegenstand eines möglichen Homeoffice-Gesetzes werden.

»Ihr Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Sie auch an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz zuhause Ihre Gesundheit nicht gefährden - und handelt ordnungswidrig, wenn er diese Vorschriften nicht einhält«, erklärt ARAG. Doch es sind die Mitarbeiter, die in der Praxis über die Arbeitsumgebung in den eigenen vier Wänden entscheiden und darum entsprechend aufgeklärt werden müssen. Denn auf Schritt und Tritt kontrollieren können Unternehmer ihre Heimarbeiter schon gesetzlich nicht.

Laut der Versicherung müssen die Arbeitnehmer indes selbst dafür sorgen, dass Arbeitsunterlagen daheim nicht offen herumliegen, wenn Besuch kommt: »Sie sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch zuhause zu wahren.« Unternehmen können durch VPN-Verbindungen und eigene Server sichere Kommunikation gewährleisten.

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