nd-aktuell.de / 27.08.2020 / Berlin / Seite 10

»Liebig 34« soll raus

Bewohner*innen des Hausprojekts scheitern mit Einspruch gegen Räumung

Darius Ossami

In der Hauptverhandlung gegen das queerfeministische Wohnprojekt »Liebig 34« hat das Berliner Landgericht am Mittwoch sein »Versäumnisurteil« vom vergangenen 3. Juni bestätigt: Die Bewohner*innen des seit 1990 bestehenden Hausprojektes sollen das Grundstück verlassen und 20 000 Euro an den Eigentümer, den umstrittenen Immobilienspekulanten Gijora Padovicz, zahlen.

Gegen dieses Urteil vom 3. Juni hatte »Liebig 34«-Anwalt Moritz Heusinger Widerspruch eingelegt. Deshalb wurde nun dieselbe Sache vor derselben Kammer erneut verhandelt. Formell geht es um die Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Haus Liebigstraße 34 Ecke Rigaer Straße in Friedrichshain, also die Räumungsklage gegen das queerfeministische Hausprojekt. Heusinger hatte einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt.

Ende 2018 war der auf zehn Jahre befristete Pachtvertrag des hauseigenen Vereins »Raduga« mit Padovicz ausgelaufen. Seitdem weigern sich die Bewohner*innen, das Haus zu verlassen. In ihren Augen ist die Befristung nicht wirksam, da es sich nicht um Gewerbe-, sondern um Wohnraum handle. Auch Anwalt Heusinger argumentierte, dass im Mietvertrag eindeutig stehe, dass das Haus zu Wohnzwecken an den Verein »Raduga« vermietet worden sei. Die Bewohner*innen seien daher vom Wohnraummietrecht geschützt, auch wenn Pachtvertrag drüberstehe. Zudem sei der beklagte Verein gar nicht mehr zuständig; dieser habe das Haus bereits 2018 an den Verein »Mittendrin« untervermietet. Der sei jedoch nicht Adressat des Räumungstitels.

Der Padovicz-Anwalt sah die Klage als begründet an, da es in dem Gebäude auch gewerbliche Flächen gebe. Auch der sich jovial gebende Vorsitzende Richter Martin Vogel machte klar, dass er das Wohnraummietrecht nicht anwenden will, da der Vertrag nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch für gewerbliche Nutzung geschlossen worden sei. »Pachtvertrag ist Pachtvertrag«, so Vogel, und juristisch könne ein Verein keinen Wohnraum-Mietvertrag abschließen, das sehe auch der Bundesgerichtshof so.

Der Richter wertete die Argumente Heusingers daher auch als »eher schwach«. Er regte eine gütige Einigung an, die der Anwalt von Padovicz allerdings brüsk ablehnte: Das Zeitfenster sei geschlossen. So war der Prozess nach gut einer halben Stunde schon wieder vorbei. Gerichtssprecher Thomas Heymann brachte hinterher das Ergebnis auf den Punkt: Das Versäumnisurteil vom 3. Juni bleibt aufrecht erhalten, der Einspruch bleibt erfolglos, die Klage auf Räumung erfolgreich.

Mit diesem Urteil ist der Prozess aber noch nicht vorbei. Heusinger kündigte an, seinen Mandant*innen vorzuschlagen, in Berufung zu gehen, um die Anwendbarkeit des Wohnraummietrechts zu erreichen, denn so stehe es im Vertrag. Sollte der Verein tatsächlich Berufung einlegen, geht der Fall vor das Kammergericht. Geräumt werden kann aber theoretisch trotzdem; für eine Vollstreckung müsste Eigentümer Padovicz allerdings eine »Sicherheitsleistung« von 60 000 Euro zahlen. Dessen Anwalt gab sich bezüglich einer Räumung bedeckt und sagte, dass es »auch mal länger« dauern könne.

Bewohner*innen und Unterstützer*innen der Liebig 34 waren erneut gar nicht erst zum Prozess erschienen. Sie veranstalteten lieber einen Solidaritäts-Brunch auf dem sogenannten Dorfplatz vor ihrem Haus, bei Nieselregen und angemessen düsterer Musik. Kommentieren wollten sie das Urteil nicht. Sie verwiesen lieber auf das Schild über dem Eingang, auf dem deutlich »Mittendrin e.V.« steht. Auch sie meinen, dass sich das Urteil gegen den falschen Verein richtet.

Vom 7. bis 13. September ist zudem eine Aktionswoche geplant, die im Netz unter liebig34.blogsport.de beworben wird.