nd-aktuell.de / 02.09.2020 / Ratgeber / Seite 18

Jobcenter weiter mit Sanktionen

Hartz-V-Empfänger

Hintergrund sei die Wiederöffnung der Jobcenter für den Publikumsverkehr. Die Aussetzung der Sanktionen sei deswegen erfolgt, weil Betroffene nicht in die Jobcenter kommen konnten. Die Jobcenter waren wegen der Corona-Krise für den Publikumsverkehr geschlossen worden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Weisung scharf. Die Sanktionspraxis sei vom Bundesverfassungsgericht grundlegend infrage gestellt worden, eine notwendige gesetzliche Neuregelung stehe aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. November 2019 entschieden, dass die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher für Pflichtverstöße zwar abstrafen darf. Aber nur noch Leistungskürzungen bis 30 Prozent sind erlaubt. Die Jobcenter dürfen auch nicht mehr pauschal sanktionieren, sondern müssen sich jeden Fall einzeln anschauen - wenn nötig bei einer persönlichen Anhörung.

»Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend«, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. Es zeuge von außergewöhnlicher Lebensferne, wenn Menschen nicht nur finanzielle Soforthilfe verweigert, sondern auch noch mit Leistungskürzungen gedroht werde. dpa/nd