Im langen Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse in Brandenburg haben sich die Hoffnungen betroffener Grundstückseigentümer auf Schadenersatz zerschlagen. Das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2838/19) wies eine Klage sogenannter Altanschließer in einem Muster-Fall ab, wie am 11. August 2020 in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Damit hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, von 2019 Bestand, mit dem Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe weitgehend vom Tisch sind.
In dem Fall, der Pilotcharakter für zahlreiche ähnliche Verfahren in Brandenburg hat, wollten Grundstückseigentümer vom Wasser- und Abwasserzweckverband »Scharmützelsee-Storkow/Mark« (WAS) etwa 1320 Euro zurück. Sie waren noch vor dem Jahr 2000 ans kommunale Trinkwassernetz angeschlossen worden. Der Bescheid über den zu zahlenden Beitrag wurde ihnen aber erst im November 2011 geschickt.
Hintergrund der späten Forderungen war ein Problem bei der Gesetzgebung nach der Wiedervereinigung, das erst nachträglich behoben wurde. In einer ersten Entscheidung von 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht noch beanstandet, dass Beiträge so lange im Nachhinein eingetrieben wurden. Damit habe niemand rechnen müssen.
In dem Pilotverfahren vor dem BGH ging es daraufhin um Schadenersatz-Forderungen von Eigentümern, die ihren Widerstand vor der Verfassungsgerichtsentscheidung aufgegeben und gezahlt hatten - wegen der großen Grundstücke im ländlichen Brandenburg manchmal hohe fünfstellige Summen. Der Vorsitzende Richter sprach damals von Ansprüchen in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro.
Aber der BGH wies die Schadenersatz-Klage im Juni 2019 ab. Daran war vor allem überraschend, dass sich die obersten Zivilrichter mit ihrer Rechtsauffassung nicht nur gegen das Oberverwaltungsgericht Brandenburg, sondern auch gegen das Bundesverfassungsgericht stellten. Also reichten die Kläger neu Verfassungsbeschwerde ein.
Die Verfassungsrichter treiben den Konflikt aber nicht auf die Spitze. Der BGH habe nicht in verfassungswidriger Weise geurteilt, heißt es nun in der aktuellen Entscheidung. Dem Beschluss von 2015 habe die Sichtweise der Verwaltungsgerichte zugrunde gelegen. Aber auch die Auslegung des BGH sei vertretbar. Die Kläger würden nicht in ihrem Grundrecht auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt.
Auch Altanschließer aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit Klagen gegen lange im Nachhinein kassierte Beiträge vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1866/15, Az. 1 BvR 1868/15 und Az. 1 BvR 1869/15) gescheitert. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am 13. August 2020 mit. Die Grundstücke der Kläger waren noch zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen worden. Nach der Wiedervereinigung wurde in die Einrichtungen investiert, dafür zur Kasse gebeten wurden die Grundstückseigentümer aber erst 2005.
Zu Recht, entschieden nun die Verfassungsrichter. Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit sei nicht verletzt. Umgekehrt würde es gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn nur Neuanschließer zahlen müssten, obwohl alle von den Investitionen profitiert hätten. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141508.verfassungsklage-gescheitert-kein-schadenersatz.html