Wir leben nicht in einer Corona-Diktatur

Brandenburgs Gesundheitsministerin über das Abwägen notwendiger und rechtlich zulässiger Maßnahmen

Ursula Nonnemacher
Ursula Nonnemacher

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind ursprünglich damit begründet worden, dass unser Gesundheitswesen nicht überlastet werden soll. Nun mussten in den letzten Tagen in den Kliniken Brandenburgs nie mehr als eine Handvoll Corona-Patienten behandelt werden. Warum werden die Maßnahmen nicht aufgehoben?

Ursula Nonnemacher

Die Grünen-Politikerin  ist seit November 2019 brandenburgische Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Geboren am 29. Juni 1957 in Wiesbaden, studierte Nonnemacher in Mainz und Westberlin Medizin.

Seit 1994 wohnt sie in Falkensee vor den Toren Berlins, 1996 trat sie der Partei Bündnis ’90/ Die Grünen bei. Von 2009 bis 2019 war Nonnemacher Landtagsabgeordnete, seit 2017 Fraktionsvorsitzende in einer Doppelspitze mit Axel Vogel.

Nach der Landtagswahl 2019 wäre rechnerisch eine rot-rot-grüne Koalition möglich gewesen. Die Grünen bevorzugten diese Variante. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) entschied sich aber für ein Regierungsbündnis mit CDU und Grünen, die im Parlament über etwas mehr Stimmen verfügt. 

Es ist nicht so, dass die Krankenhäuser nichts zu tun haben. Wir hatten in der Hochphase der Pandemie im April und März angeordnet, verschiebbare Operationen hinten anzustellen und Platz für Corona-Patienten zu schaffen. Damals hatten wir die Bilder aus dem Ausland vor Augen, die überfüllten Intensivstationen in Bergamo oder New York. Das wollten wir in Deutschland auf jeden Fall verhindern. Das ist auch verhindert worden. Darum waren die Maßnahmen richtig. Inzwischen haben wir mit den Krankenhäusern vereinbart, dass sie wieder zum Normalbetrieb übergehen können.

Was geschieht, wenn es plötzlich eine weitere Welle von Infektionen mit dem Coronavirus gibt?

Es ist vorgesehen, dass die Kliniken - wenn nun wieder ein größerer Ausbruch käme - ihre Bettenkapazitäten innerhalb von 48 bis 72 Stunden umstellen können. Die Krankenhäuser können im Moment nicht Volllast fahren. Denn es muss Vorsorge getroffen werden, das Coronavirus nicht einzuschleppen. Das bedeutet, neu aufgenommene Patienten müssen auf Verdacht isoliert werden, bis Testergebnisse vorliegen, man wird manche Mehrbettzimmer nicht so belegen können, wie das früher war, man muss darauf achten, dass sich Wege von fraglich Infizierten und nicht Infizierten nicht kreuzen. Kurz und gut: Die Krankenhäuser haben derzeit kaum Covid-19-Patienten zu versorgen, aber dadurch, dass sie dem Infektionsgeschehen noch viel Aufmerksamkeit widmen müssen, fragen sie sich, was passiert jetzt nach dem 30. September, wenn das Krankenhausentlastungsgesetz ausläuft. Bis dahin garantiert der Bund den Kliniken pro leerem Bett eine tägliche Pauschale zwischen 360 und 760 Euro.

Wie geht es weiter?

Das müssen wir sehen. Der Bund hat Milliarden bezahlt. Das Gesundheitswesen ist in der Pandemie nicht kollabiert, aber das hatte einen hohen Preis. Wir leben mit dem Virus. Das müssen wir auch noch eine Weile tun. Wir haben erfreulicherweise leichte Lockerungen beim Sport in Turnhallen und auch für erotische Massagen. Da wird immer drüber gelächelt, aber so lustig ist das gar nicht. Das gesamte Prostitutionsgewerbe ist seit Monaten quasi vom Netz. Das ist für die Sexarbeiterinnen eine schwierige Situation. Sie sind in die Illegalität abgerutscht. Das kann nicht gut sein. Na klar erhält kein Gesundheitsminister die goldene Palme, wenn er da wieder etwas zulässt, aber wir müssen auch an den Gleichbehandlungsgrundsatz denken. Eine erotische Massage ist vergleichbar mit den körpernahen Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern, die ihre Kunden schließlich auch wieder bedienen dürfen. Andererseits gibt es aber auch Verschärfungen: So haben wir eine Obergrenze von 75 Personen für private Feiern in Wohnungen und auf Eigenheimgrundstücken eingeführt.

Ich dachte, die Grünen sind gegen Obergrenzen?

Ja, es stimmt, dass wir keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen wollen. Aber ich baue als Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz auch Zäune an der polnischen Grenze, damit Wildschweine nicht die Afrikanische Schweinepest einschleppen. Da kenne ich also keine ideologischen Scheuklappen. Aber im Ernst: Die Obergrenze für Feiern ist mit 75 Personen doch recht großzügig, denke ich. Und sie bezieht sich auch nur auf Privaträume. In einer Gaststätte mit einem Saal, der groß genug ist, um die Abstandsregeln einzuhalten, kann beispielsweise eine Hochzeit auch mit mehr Leuten gefeiert werden.

Sie haben sich für diese Obergrenze bei privaten Feiern eingesetzt. Warum war Ihnen das so wichtig?

Es ist so, dass wir im Sommer sehr niedrige Infektionszahlen hatten. Doch dann heizten Reiserückkehrer und Feiernde das Infektionsgeschehen an. Manchmal kommt alles zusammen. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Da hat sich ein Ehepaar bei einer Reise nach Bulgarien angesteckt, verspürt aber keine Symptome und besucht nach der Heimkehr eine Familienfeier. Dort sind Verwandte mit ihren Kindern zu Gast, die das Virus in der Schule, im Kindergarten, auf der Arbeitsstelle weiterverbreiten. Ich konstruiere das mal aus verschiedenen Fällen, die sich so oder so ähnlich zugetragen haben. Wir wissen davon, weil sich der Corona-Krisenstab nach wie vor montags bis freitags in meinem Ministerium trifft, die Zahlen auswertet und sich Infektionsketten anschaut, um sie in den Griff zu bekommen, was bis jetzt gut funktioniert hat.

Brandenburg hat kürzlich Bußgelder von 50 bis 250 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht eingeführt. Geschieht dies angesichts geringer Infektionszahlen nur, um bundeseinheitlich zu handeln, oder ist dies auch für Brandenburg notwendig?

Wir hatten die Bußgeldfrage schon früher diskutiert. Interessanterweise war die grüne Gesundheitsministerin eher für ein Bußgeld und der Innenminister der CDU eher dagegen. Es ist ja immer die Frage, wie kann die Maskenplicht überhaupt kontrolliert, wie können Bußgelder verhängt werden? Da sind nur Stichproben möglich. Aber das ist bei anderen Bußgeldern ja genauso. Verlangt wird das Bußgeld nur für absichtsvolle Verstöße, nicht wenn mal eine alte Dame die Maske nicht über die Nase gezogen hat. Wer in Bus und Bahn oder im Geschäft darauf angesprochen wird, dass die Maske nicht richtig sitzt oder vergessen wurde, und seinen Fehler korrigiert, der muss natürlich nichts bezahlen. Es geht um diejenigen, die aus Überzeugung und provokativ keine Maske tragen. Für die Schulen haben wir Bußgelder ausgeschlossen. Wenn ein Schüler seine Maske vergessen hat, die er nicht im Unterricht, aber im Flur und in der Schlange bei der Essensausgabe tragen soll, dann muss er eine Maske aus dem Sekretariat bekommen.

Sie sind von Beruf Ärztin und wissen deshalb besser als andere Politiker der Koalition, wie so eine Pandemie bekämpft werden muss. Wird ihr Sachverstand von den Kollegen in der Regierung anerkannt?

Ich glaube, ich genieße im Kabinett Wertschätzung, weil ich fachliche Kompetenz mitbringe. Mein Wort hat Gewicht. Dennoch ist Politik ein Mannschaftssport. Ich achte bei allen Corona-Maßnahmen auf den Infektionsschutz, die Justizministerin denkt an die Grundrechte, der Wirtschaftsminister an die Restaurants, die Bildungsministerin an die Schüler. Es sind zwar meine Verfügungen, die erlassen werden, aber wir tragen alle unseren Teil bei. Nach dem, was ich beschrieben habe, ist es wohl klar, dass es völlig verfehlt ist, von einer Corona-Diktatur zu reden, wie es in der Querdenken-Bewegung getan wird. Wir wägen immer ab, was geht und was nicht geht, was getan werden muss und was nicht getan werden darf.

Herrscht diese Harmonie auch bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Task Force Abschiebung, die bei den Anhängern der Grünen äußerst umstritten ist?

Das sind politische Aushandlungsprozesse. Sie kennen das Ergebnis der Landtagswahl 2019. Wir Grüne haben 10,8 Prozent der Stimmen erhalten. Wir mussten uns mit zwei Partnern einigen. Das waren SPD und CDU, die beide wünschten, dass in Richtung Abschiebungen mehr geschehen müsse. Die Grünen wollten ein Landesaufnahmeprogramm und die bessere Integration der Flüchtlinge. Es steht nun beides drin im Koalitionsvertrag, und es gibt immer einen gewissen Interpretationsspielraum bei den Formulierungen. Uns Grünen ist Integration natürlich wichtiger als Abschiebungen. Wir wollen, dass das Landesaufnahmeprogramm für 200 Personen ein Erfolg wird.

Wenn Sie ein Jahr nach der Landtagswahl eine erste Bilanz als Ministerin ziehen, wie schätzen Sie ihre Tätigkeit ein?

Für uns als kleine Partei war es eine Herausforderung, nach fast drei Jahrzehnten als Opposition und zum Teil nur außerparlamentarische Opposition nun Regierungsverantwortung in Brandenburg zu übernehmen. Ich bilde hier unter einem Dach mit Umweltminister Axel Vogel eine Art grüne Wohngemeinschaft am Potsdamer Regierungsstandort Henning-von-Tresckow-Straße. Ich wurde radikal ins kalte Wasser geworfen. Es ging los mit der Schweinepest. Dann kam Corona. Aber daneben dürfen andere Dinge nicht vernachlässigt werden. Der Verbraucherschutz liegt mir sehr am Herzen, die Gleichstellung ebenso. Es hat gedauert, bis eine neue Gleichstellungsbeauftragte berufen werden konnte.

Die bisherigen Sozialminister und Sozialministerinnen der SPD, teils auch die der Linken, haben sich in der Tradition von Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) - genannt Mutter Courage des Ostens - gesehen, die 2001 verstorben ist. Sie sind einst aus dem Westen nach Brandenburg gekommen. Wie ist das bei Ihnen?

Viele sind dankbar für das, was Regine Hildebrandt geleistet hat, der es gelang, die Polikliniken der DDR als Medizinische Versorgungszentren in die Bundesrepublik zu überführen. Viele bewundern Hildebrandt für ihre Tatkraft in den für Ostdeutschland schweren Zeiten der 1990er Jahre, nicht zu vergessen ihren Einsatz für die Gleichstellung der Frauen. Das bleibt von ihr in Erinnerung. Das schätze und bewundere ich auch. Die SPD verehrt Regine Hildebrandt. Ich sehe noch ein anderes Vorbild für mich - Marianne Birthler, die nach der Wende erste Bildungsministerin von Bündnis '90 in Brandenburg gewesen ist.

Was tun Sie, wenn das Landesverfassungsgericht das Paritätsgesetz kippt, das den Parteien vorschreibt, für künftige Landtagswahlen Landeslisten aufzustellen, auf denen abwechselnd Frauen und Männer kandidieren?

Im Koalitionsvertrag steht, dass wir das Verfahren beim Landesverfassungsgericht abwarten und das Gesetz gegebenenfalls an die Vorgaben des Gerichts anpassen. Ich denke, wir haben so oder so etwas gewonnen. Allein die Initiative dazu hat die Debatte über Parität in Deutschland sehr beflügelt. Wir haben Geschichte geschrieben. Das in Brandenburg von den Grünen initiierte und gemeinsam mit den damaligen Regierungsfraktionen SPD und Linke umgesetzte Paritätsgesetz war in Deutschland das erste überhaupt. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Brandenburgs Paritätsgesetz hat eine Debatte um gleiche politische Beteiligung von Frauen und Männern befördert, die weiter anhält.
Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal