nd-aktuell.de / 12.09.2020 / Politik / Seite 3

Verteidiger beschuldigt Ex-Verteidiger

Wie glaubhaft ist das jüngste Geständnis des mutmaßlichen Lübcke-Mörders?

Joachim F. Tornau

Über die beiden Männer, denen wegen des rechtsextremen Attentats auf Walter Lübcke seit nunmehr 18 Verhandlungstagen in Frankfurt am Main der Prozess gemacht wird, gibt es einen viel zitierten Satz. Gesagt hat ihn schon im Ermittlungsverfahren die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H., dem militanten Kasseler Neonazi, dem die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten vorwirft. In der Freundschaft der beiden Männer, die lange Jahre braune Kameraden waren und nun vor Gericht zu Gegnern geworden sind, sei ihr Ex der »Denker« gewesen, gab Lisa-Marie D. zu Protokoll - und der Hauptangeklagte Stephan Ernst der »Macher«.

Die griffige Formel scheint auch im Prozess vor dem 5. Strafschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts immer wieder durch. In dieser Woche formulierte ein Arbeitskollege von Stephan Ernst: »Ich schätze ihn eher ein als jemanden, der etwas macht und nicht plant.« Und auch Ernst selbst griff, als er jetzt erneut nach der Rollenverteilung bei Tat und Tatvorbereitung gefragt wurde, auf die bestens eingeführten Worte zurück: »H. war mehr so der, der die Idee dafür hatte«, sagte er. »Der Denker.«

In der derzeit gültigen Version seines Geständnisses - man muss das angesichts der verschiedenen Varianten, die er seit seiner Festnahme präsentiert hat, so eingeschränkt ausdrücken - hat der 46-Jährige zwar den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke gestanden. Alles andere, was er sagte, aber lässt sich nur wenig zugespitzt so zusammenfassen: Markus H. sei schuld.

Der Freund habe ihn, der doch eigentlich schon Abstand genommen habe von der rechtsextremen Ideologie, wieder radikalisiert. Er habe ihn mitgenommen auf AfD-Demonstrationen und zu AfD-Stammtischen, auf sein Betreiben seien sie 2015 zu der Bürgerversammlung in Lohfelden gegangen, bei der der Regierungspräsident über eine geplante Geflüchtetenunterkunft berichtete und mit seinen klaren Worten über die Werte dieses Landes bundesweit Hass und Morddrohungen von Rechtsaußen erntete. Markus H. habe schließlich immer mehr zur Tat gedrängt - und dann auch am späten Abend des 1. Juni 2019, als Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen wurde, das Signal zum Losschlagen gegeben.

Was ist wahr?

Würde das stimmen, wäre Markus H. nicht nur Helfer, sondern Mittäter. Aber stimmt es? Und warum hat Stephan Ernst diese, wie er beteuert, »Wahrheit« erst vor Gericht ausgepackt - und vorher ganz andere Geschichten aufgetischt? Auch daran sollen laut Ernst andere die Schuld tragen, nicht Markus H. diesmal, sondern seine früheren Verteidiger. Allen voran: Frank Hannig, der Dresdner Anwalt aus dem Pegida-Umfeld, der den mutmaßlichen Lübcke-Mörder bis zu seiner spektakulären Entpflichtung während des laufenden Prozesses mehr als ein Jahr lang vertreten hatte.

Um die Vorwürfe gegen Hannig zu bekräftigen, trat in dieser Woche zunächst Ernsts gegenwärtiger Verteidiger Mustafa Kaplan in den Zeugenstand und berichtete von einem Gespräch, das er eines Morgens vor Verhandlungsbeginn mit seinem Anwaltskollegen geführt habe. Darin habe Hannig ohne jedes Unrechtsbewusstsein zugegeben, das zweite Geständnis seines Mandanten in wesentlichen Teilen frei erfunden zu haben. »Ich war erstmal verwundert«, sagte Kaplan, »dass er das so einräumt, dass er eine Lüge produziert hat.«

Es geht um die Tatversion, mit der Ernst die Ermittler zu Jahresbeginn überrascht hatte: dass es sich beim Tod Lübckes keineswegs, wie zunächst von ihm eingeräumt, um einen von ihm allein begangenen Mord gehandelt habe, sondern um eine Art Unfall. Gemeinsam mit Markus H. habe er den CDU-Politiker wegen dessen flüchtlingsfreundlicher Haltung zur Rede stellen wollen. Markus H. habe Lübcke dabei mit einer Waffe bedroht, dann habe sich versehentlich ein Schuss gelöst. Das alles, sagte Kaplan, habe Hannig eingestandenermaßen erfunden. Nur die Anwesenheit von Markus H. am Tatort nicht.

Ziel des Manövers, mit dem sich Hannig sogar strafbar gemacht haben könnte, soll gewesen sein: das Schweigen von H. zu brechen, damit eine Aussage-gegen-Aussage-Situation entstehe und das Gericht nicht anders könne, als beide Angeklagten freizusprechen, in dubio pro reo. So erzählte es später ein Kasseler Anwalt, der Stephan Ernst einige Monate lang parallel zu Hannig vertreten hatte. Einen »Knaller« habe ihm der Kollege angekündigt, sagte Bernd Pfläging. »Er präsentierte das wie ein ganz neues Konzept, das die Strafverteidigung in Deutschland auf neue Beine stellen würde.«

Was Pfläging einen »juristischen Blindflug« nannte, wird den Staatsschutzsenat noch weiter beschäftigen: Am 22. September soll Hannig als Zeuge vernommen werden. Wichtiger für das Verfahren aber ist die Frage, wie das angeblich ebenfalls falsche Geständnis Nummer 1 zustande kam, in dem sich Ernst kurz nach seiner Festnahme zu einem im Alleingang begangenen Hassverbrechen bekannt hatte. Denn diese Version liegt, obgleich lange widerrufen, auch der Anklage der Bundesanwaltschaft zugrunde. Ernst behauptet: Sein damaliger Verteidiger Dirk Waldschmidt, langjähriger Funktionär der hessischen NPD und bekannter Szene-Anwalt, habe ihm finanzielle Hilfe von »Kameraden« in Aussicht gestellt, wenn er den Mord alleine auf sich nehme und Markus H. heraushalte.

Auch Waldschmidt wurde deshalb jetzt als Zeuge befragt. Doch der Anwalt erklärte, dass Ernst ihm gegenüber immer seine Unschuld beteuert habe. Vom Geständnis seines Mandanten habe er erst aus dem Radio erfahren: »Das hat mich aus allen Wolken geholt.« Er jedenfalls habe ihm nie nahegelegt, die Tat zu gestehen. Zur Verteidigung Ernsts, sagte Waldschmidt, sei er von einem anonymen Anrufer aufgefordert worden. Wer das gewesen sei, wisse er bis heute nicht. Niemand aus der Familie, niemand aus der rechten Szene, so glaube er. Dass er sich, ohne nach Namen und Beweggründen des Anrufers zu fragen, sogleich an die Arbeit gemacht haben will, schien ihm im Gerichtssaal niemand so recht abnehmen zu wollen. Aber der Anwalt blieb dabei.

Stephan Ernst als Spielball mehr oder weniger seriöser Verteidiger, das passt zum Bild eines Mannes, der das Denken anderen überlässt, der tut, was ihm gesagt wird. Auch sein Auftreten vor Gericht unterstreicht diesen Eindruck. Blass und müde, den Blick ins Ungefähre gerichtet, sitzt er auf der Anklagebank, im immer gleichen schwarzen Anzug um Beflissenheit bemüht - während der zu den Vorwürfen nach wie vor schweigende Markus H. zwei Reihen vor ihm mit seiner Verteidigung scherzt, eifrig mitschreibt und ständig irgendwie zu feixen scheint. Ein Mann, der überzeugt ist, die Kontrolle zu haben, so wirkt das.

Ist Ernst nur »Macher«?

Und der auch Stephan Ernst manipuliert hat? Wenn man den Schilderungen des eingangs bereits zitierten Arbeitskollegen Glauben schenken darf, der als bekennender AfD-Sympathisant antifaschistischer Abgrenzungsbemühungen eher unverdächtig sein dürfte, dann war es ganz so einfach vielleicht doch nicht. Ernst, sagte der 55-Jährige, habe ihn »bekniet«, mit ihm und weiteren Kolleg*innen zu einer Kundgebung des Kasseler Pegida-Ablegers zu gehen - und dort den Eindruck gemacht, als würde er die Organisatoren kennen. Sie sollten später zu den Pöblern gehören, die die Bürgerversammlung in Lohfelden störten. Rechte Vernetzung also ganz ohne Markus H., der bei der Kundgebung nicht dabei gewesen sein soll.

Und auch sonst scheint Stephan Ernst den vermeintlichen »Denker« nicht unbedingt gebraucht zu haben, um mit Hass und Hetze aufzufallen: Von »Volksverrätern«, die aufgehängt oder an die Wand gestellt werden müssten, soll er bei der Arbeit gesprochen haben, von Ausländern, die in ein Flugzeug gesetzt und über dem Mittelmeer abgeworfen werden sollten, von seiner Begeisterung für Hitlers »Mein Kampf«. »Er war einer der wenigen Kollegen, mit denen man sich über Politik unterhalten konnte«, sagte der Zeuge - und lobte, dass ihm Ernst die Rechtsaußenpostillen »Junge Freiheit« und »Compact« empfohlen habe.

Am kommenden Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll die Erfinderin des Diktums vom »Denker« und vom »Macher« vernommen werden. Einen ganzen Verhandlungstag hat das Gericht für Lisa-Marie D. freigehalten.