nd-aktuell.de / 16.09.2020 / Ratgeber / Seite 21

Die unliebsamen Tischgäste

Wespenalarm

Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls selbst entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz.

Stattdessen sollte man sich Rat von einer Fachperson holen. Empfiehlt diese eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes, sollten Wohnungseigentümer prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten hierfür übernimmt. Darauf weist Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Keinesfalls selbst Hand anlegen

Wespen sind als nützliche Schädlingsbekämpfer wichtiger Bestandteil des Ökosystems und stehen unter Naturschutz. Wer selbst Hand anlegt und ein Nest zerstört oder umsiedelt, riskiert ein hohes Bußgeld. Welches Vorgehen ratsam ist, kann ein Experte am besten beurteilen - dieses hängt unter anderem davon ab, um welche Wespenart es sich handelt, an welcher Stelle sich das Nest befindet und ob Bewohner im Haus eine Allergie gegen Wespengift haben.

Nicht immer muss ein Wespennest jedenfalls von einem professionellen Schädlingsbekämpfer entfernt (zerstört) werden. Naturschutzorganisationen und Imker bieten in der Regel auch eine Umsiedlung an. Diese Alternative ist nicht nur tiergerecht, sondern meist auch kostengünstiger. Sowohl die Entfernung als auch die Umsiedlung müssen zunächst von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Häufig kann man auch einfach bis zum Herbst warten, bis das Volk gestorben ist, vorausgesetzt die Siedlungsstelle lässt es zu.

Versicherungsunterlagen prüfen

»Wenn man um eine Umsiedlung oder Entfernung nicht herumkommt, sollten Wohnungseigentümer einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen, denn möglicherweise deckt die Wohngebäudeversicherung ihrer Eigentümergemeinschaft die Kosten ab«, rät Sabine Feuersänger, Referentin bei WiE. Wenn die Versicherungsunterlagen nicht vorliegen, sollten sich Wohnungseigentümer an die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage wenden und diesen Punkt sowie das weitere Vorgehen erfragen.

Ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes sinnvoll?

Manche Versicherungen bieten im Rahmen von Haus- und Wohnungsschutzbriefen als Ergänzung zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung die Übernahme der Kosten bei einer fachgerechten Entfernung bzw. Umsiedlung eines Wespen-, Bienen- oder Hornissennestes an.

Die Kosten für eine Umsiedlung liegen in der Regel bei rund 100 Euro (Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). Die Kosten für eine Entfernung liegen meist höher und sind abhängig von der Erreichbarkeit des Nestes.

»Sollten Wohnungseigentümergemeinschaften regelmäßig mit Wespen-, Bienen oder Hornissennestern zu kämpfen haben, lohnt es sich, möglicherweise über diese Erweiterung des Versicherungsschutzes nachzudenken«, empfiehlt Sabine Feuersänger. Allerdings gelte es dann, zunächst genau die Details und Versicherungsbedingungen zu klären, bevor die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung mit der Erweiterung der Versicherung per Beschluss beauftragt. WiE/nd