nd-aktuell.de / 16.09.2020 / Ratgeber / Seite 19

Ausfallen lassen und früher nach Hause gehen: Ist das erlaubt?

Arbeitspause

Geregelt sind die Pausenzeiten in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). So mancher Arbeitnehmer kommt auf die Idee, statt diese Pause zu nehmen, einfach früher nach Hause zu gehen. So hat man mehr vom Feierabend und kann etwa mit seinen Freunden ein Bier trinken gehen, Einkäufe erledigen oder einfach vor dem Fernseher Entspannung suchen. Doch ist es erlaubt, die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher zu gehen?

Es ist zwar möglich die Arbeitspausen auf jeweils 15 Minuten aufzuteilen und über den Arbeitstag zu verteilen. Der Arbeitgeber muss jedoch gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, ohne eine Pause zu machen.

Beachtet der Arbeitgeber nicht die Einhaltung der Arbeitspausen, so kann der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich sogar strafbar machen. Es stellt damit eine Pflicht des Arbeitgebers dar zu beachten, dass seine Beschäftigten die Pause nehmen.

Vor diesem Hintergrund ist es einem Arbeitnehmer nicht erlaubt, die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen. refrago.de/nd