nd-aktuell.de / 16.09.2020 / Ratgeber / Seite 18

Kinderkranken-tage verdoppeln

Corona-Pandemie

Angesichts der Corona-Pandemie haben die zuständigen Familienmister mehrerer Bundesländern eine Verdoppelung der Kinderkrankentage für arbeitende Eltern gefordert. Die Pandemie stellt Familien vor besondere Herausforderungen, bei der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf.

Auf dem Gipfel von Bund und Ländern wurde deshalb vereinbart, dass gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden soll. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage bekommen.

Derzeit dürfen Kinder aus Infektionsschutzgründen sowie bei Krankheitsanzeichen wie Fieber, trockenem Husten, Halsschmerzen, Atemnot und leichtem Schnupfen nicht in die Kita. Das stelle viele Eltern vor Betreuungsprobleme. Gefordert wird daher von der Bundesregierung eine »vernünftige Lösung« für die Aufstockung der Kinderkrankentage. Notfalls werde eine gesetzliche Änderung über den Bundesrat eingeleitet.

Kinderkrankentage sind eine unbezahlte Freistellung und werden gewährt, wenn Eltern ihre kranken Kinder im Alter bis 12 Jahre zu Hause betreuen müssen. Bislang stehen laut Bürgerlichem Gesetzbuch in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Eltern mit einem Kind unter zwölf Jahren im Jahr zehn Kinderkrankentage pro Elternteil zu, jedoch maximal insgesamt 25. Für Alleinerziehende sind es 20 Tage pro Kind und maximal insgesamt 50. Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld. dpa/nd