Krankenversicherung für neue Beamte

Den einmaligen Nachholetermin beachten

  • Lesedauer: 1 Min.

Dabei tauchen erfahrungsgemäß zahlreiche Fragen auf. Antworten sowie ein übersichtliches und leicht verständliches Informationsangebot gibt es auf der Website www.beamte-in-der-pkv.de.

Das Informationsportal zeigt, warum die Kombination aus Beihilfe und Privater Kranken- und Pflegeversicherung für frisch verbeamtete Staatsbedienstete besonders interessant ist. Zudem bietet es:

- Erfahrungsberichte junger Beamtinnen und Beamten mit ihrer Krankenversicherung

- Erklärungen wichtiger Fachbegriffe

- Orientierungshilfe auf dem Weg zu einer maßgeschneiderten Krankenversicherung

- Informationen zur Option einer pauschalen Beihilfe, die es in einigen Bundesländern gibt.

Die Website informiert auch über die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie garantiert allen neuen Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen grundsätzlich einen erleichterten Zugang zu einer PKV.

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die diese 6-Monats-Frist verpasst haben, können die Aufnahme in die PKV einmalig nachholen: Vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 können sie sich im Rahmen einer Sonderöffnungsaktion zu den Bedingungen der regulären Öffnungsaktion versichern. nd

Infos unter www.beamte-in-der-pkv.de/

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