nd-aktuell.de / 18.09.2020 / Politik / Seite 1

Enteignung ist zulässig

Berliner Volksbegehren zur Sozialisierung von Wohnungen kann kommen

Nicolas Šustr

Berlin. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hält das Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« für zulässig. Dies teilte die Behörde am Donnerstag mit. »Nach einer skandalumwitterten Prüfung sind wir endlich einen Schritt weiter«, sagte Ralf Hoffrogge, einer der Sprecher der Initiative, zu »nd«. »Wir erwarten eine Entscheidung des Senats zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Die Sache duldet keinen weiteren Aufschub.«

Bald 15 Monate mussten die Aktivisten auf ein Ende der rechtlichen Prüfung warten. Das Volksbegehren sieht eine Sozialisierung der Berliner Bestände renditeorientierter Wohnungskonzerne vor, die 3000 Einheiten übertreffen. Die Innenverwaltung macht trotz der Zulassung »verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz« geltend.

Der Senat werde innerhalb der nächsten 15 Tage die Stellungnahme beschließen, heißt es in der Mitteilung der Innenverwaltung. Damit könnte nach den weiteren Fristen, die das Abgeordnetenhaus für die Befassung mit den Forderungen hat, die Unterschriftensammlung beginnen. Kommen die benötigten über 170 000 Unterstützer zusammen, kann der Volksentscheid dann parallel zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl im September 2021 stattfinden.

Linke und Grüne unterstützen das Volksbegehren, die SPD lehnt es ab. Um es abzuwehren forcierte die Partei die Einführung des Berliner Mietendeckels. Die Unterstützer der rot-rot-grünen Koalition in der Hauptstadt sind ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mehrheitlich der Überzeugung, dass der Mietenstopp den Mietern geholfen hat, wie eine Umfrage im Auftrag von »nd« ergab.

Berliner Initiativen zur Mieterpolitik finden nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Beachtung, auch das katalonische Regionalparlament hat dieser Tage einen eigenen Mietendeckel beschlossen.