nd-aktuell.de / 28.09.2020 / Kommentare / Seite 1

Konkurrenten zündeln

Felix Jaitner über den Konflikt in Bergkarabach

Felix Jaitner

Es gibt Kriege, von denen die Öffentlichkeit kaum Notiz nimmt. Einer davon ist der um Bergkarabach. Die schweren Gefechte am Sonntag haben uns eindringlich ins Gedächtnis gerufen, dass der Konflikt immer noch nicht gelöst ist[1]. Dabei forderte er in seiner »heißen Phase« zwischen 30 000 und 50 000 Opfer, und über eine Millionen Menschen wurden vertrieben. Doch seit fast 30 Jahren scheitern die Vereinten Nationen und die OSZE daran, einen Friedensplan auszuhandeln, der diesen Namen auch verdient. Einmal mehr rächt es sich, dass man im Westen meinte, nach dem Zerfall der Sowjetunion auf eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur verzichten zu können. Der EU und ihren Mitgliedsstaaten bleiben da nur zahnlose Appelle an die Konfliktparteien, die Lage nicht weiter zu eskalieren.

Die wirklich entscheidenden Akteure in dem Konflikt sind Russland und die Türkei. Beide Länder eint das Interesse, ihre Position als Regionalmacht im Südkaukasus zu stärken und die USA herauszuhalten. Die geopolitischen Ambitionen öffneten Raum für den Bau einer russischen Pipeline in die Türkei oder Rüstungskooperationen, trotz wütender Proteste aus den USA. Doch wie in Syrien oder Libyen stehen Russland und die Türkei auch in Bergkarabach in einem offenen Konkurrenzverhältnis, denn sie setzen auf jeweils unterschiedliche Konfliktparteien. Bisher garantierte die russische Militärunterstützung für Armenien den fragilen Status quo, ohne dass man in Moskau den eigenen Einfluss genutzt hätte, um Lösungsvorschläge zur Überwindung des Konflikts vorzulegen. Dafür könnte es jetzt zu spät sein, denn nicht zuletzt die türkische Unterstützung für Aserbaidschan hat dem Konflikt neuen Auftrieb verliehen. Auf die Vernunft der beiden Hauptkonkurrenten zu hoffen, dafür könnte es zu spät sein.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1142371.konflikt-zwischen-armenien-und-aserbaidschan-armenien-verhaengt-kriegsrecht.html