nd-aktuell.de / 29.09.2020 / Politik / Seite 2

Das Ende der weißen Landkarte

Bundesgesellschaft benennt 90 mögliche Teilgebiete für ein deutsches Atommüllendlager

Reimar Paul

Die ursprünglich weiße Deutschlandkarte, mit der die Suche nach einem Endlager für den hoch radioaktiven Atommüll vor gut drei Jahren neu gestartet wurde, hat jetzt viele bunte Flecken bekommen. Violett für Tongestein, hellgrün für Steinsalz, ein rötliches Braun für Granit: Mehr als die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik, insgesamt rund 194 000 Quadratkilometer, hat günstige geologische Voraussetzungen. Bis das letzte Atomkraftwerk im Jahr 2022 schließt, werden rund 10 500 Kubikmeter hoch radioaktiver Abfall, verpackt in etwa 1900 Castorbehälter, angefallen sein. Was vom Volumen her nur ein kleiner Teil des in Deutschland produzierten Atommülls ist, macht 99 Prozent der gesamten Radioaktivität aus.

Die mit der Suche betraute Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) benannte in ihrem am Montag vorgestellten ersten Zwischenbericht 90 Teilgebiete, die in den kommenden Jahren gründlicher untersucht werden sollen. 74 liegen in Steinsalzformationen, neun in Tongestein und sieben in kristallinem Gestein, wie BGE-Geschäftsführer Stefan Studt erläuterte. Das Endlager solle in mindestens 300 Meter Tiefe gebaut werden und von einer mindestens 100 Meter dicken Gesteinsschicht umschlossen sein.

»Die Chance, in Deutschland den Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle zu finden, der Sicherheit für eine Million Jahre bietet, steht sehr gut«, sagte Studt. »Das zeigen die 90 Teilgebiete überall im Land.« Der von der BGE vorgestellten Landkarte zufolge liegen die Teilgebiete in allen Bundesländern außer dem Saarland, also auch in Bayern und Sachsen. Deren Regierungen hatten zuvor erklärt, ihre Bundesländer seien für ein Endlager nicht geeignet. CSU und Freie Wähler in Bayern hatten dies sogar in ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben.

Dass beide Länder nicht herausgefallen sind, ist nicht überraschend. Aber dass die dem Bundesumweltministerium unterstehende BGE den Salzstock Gorleben aus dem weiteren Suchverfahren ausgeschlossen hat, war nicht erwartet worden. Nur hier im niedersächsischen Wendland wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein Standort umfassend auf seine Eignung als mögliches Endlager untersucht. Umweltschützer hatten bemängelt, dass dort »unter dem Deckmantel der Erkundung« bereits ein fast fertiges Endlager entstanden sei.

BGE-Co-Geschäftsführer Steffen Kanitz sagte, Gorleben erfülle zwar die geologischen Mindestanforderungen, sei aber bei den Abwägungskriterien durchgefallen. Unter anderem gebe es kein intaktes Deckgebirge über dem Salzstock. »Der Salzstock Gorleben wird daher nicht bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen betrachtet«, hieß es. Das bedeutet auch, dass die in Gorleben zwischengelagerten 113 Castoren mit hoch radioaktivem Abfall weitertransportiert werden müssen, wenn das künftige Endlager betriebsbereit ist. Nach bisherigen Planungen soll das im Jahr 2050 der Fall sein.

Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kritisierte das Aus von Gorleben scharf - und zog gleichzeitig das gesamte Verfahren in Zweifel. »Die Herausnahme von Gorleben ist nicht nachvollziehbar. Das weitere Verfahren hat ohne Gorleben ein Glaubwürdigkeitsproblem«, sagte Glauber.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) reagierte verhalten auf die Nachricht, dass Gorleben nicht weiter im Verfahren bleibt. »Wenn nach über 40 Jahren nun ein Schlussstrich unter das Gorleben-Kapitel gezogen wurde, ist es eine Chance, das Suchverfahren wirklich unbelastet von den alten Querelen wissenschaftsbasiert und fair zu gestalten«, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. »Unsere Befürchtung, Gorleben als Rückfalloption aus politischen Gründen im Spiel zu halten, ist seit heute vom Tisch.« Indessen sei eine Gleichbehandlung von Ton, Kristallin und Salzgestein nicht erkennbar, wenn von 90 Teilgebieten allein 74 auf Salz fielen.

Im Tongestein hat die BGE neun Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 130 000 Quadratkilometern ermittelt. Im Wirtsgestein Steinsalz sind insgesamt 74 Teilgebiete mit einer Fläche von gut 30 000 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Davon befinden sich 60 Teilgebiete in Salzstöcken und 14 in flachen Steinsalzformationen. Sieben Teilgebiete mit einer Fläche von knapp 81 000 Quadratkilometern befinden sich schließlich in kristallinem Wirtsgestein, also Granit. »An der Größe der Teilgebiete lässt sich leicht erkennen, dass wir von einer Vorentscheidung für einen Standort noch ein gutes Stück entfernt sind«, so BGE-Mann Kanitz: »Ein Teilgebiet ist noch kein Endlager-Standort.«

Der nun vorgelegte »Zwischenbericht Teilgebiete« ist die Grundlage für die erste Phase der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung - zu einem Zeitpunkt, zu dem, worauf die BGE hinweist, »noch keine Fakten geschaffen sind«. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, welches das Suchverfahren beaufsichtigt und die Beteiligung der Öffentlichkeit organisiert, veranstaltet am 17. und 18. Oktober in Kassel eine Fachkonferenz. Dabei wird der Zwischenbericht der BGE vorgestellt, die Teilnehmer können Fragen dazu stellen. Bei drei weiteren gesetzlich festgelegten Beratungsterminen zwischen Februar und Juni 2021 wird der Bericht dann noch diskutiert. Wegen der Corona-Pandemie findet der Auftakt vor allem virtuell statt. Die BGE muss die Hinweise und Rückmeldungen der Konferenzteilnehmer bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen - in welcher Form ist aber nicht festgelegt; auch am Montag äußerte sich die BGE dazu nur vage.

Umweltorganisationen und Anti-Atomkraft-Initiativen bemängeln, dass die Zeit von der Veröffentlichung des Zwischenberichts bis zur ersten Konferenz viel zu kurz sei, um sich in die Materie einzuarbeiten. Es gebe seitens der Behörden auch keine finanziellen Mittel für unabhängige Expertise. Die Zivilgesellschaft könne sich zudem unter den Corona-Bedingungen viel schlechter organisieren als üblicherweise. Schließlich seien die Stellungnahmen aus der Konferenz nicht »ergebniswirksam«. Denn die BGE arbeite in der Zwischenzeit schon weiter an der Auswahl von Regionen, statt abzuwarten, welche Einwände die Betroffenen formulieren.