nd-aktuell.de / 30.09.2020 / Ratgeber / Seite 22

Homeoffice soll steuerlich gefördert werden

Hessen und Bayern

Hessen und Bayern wollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass mehr Menschen ihr Homeoffice von der Steuer absetzen können. Insbesondere Bürger, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, sollen von der geplanten «Einfachvariante» profitieren, wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) und der hessische Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) mitteilten.

Die Initiative, die sie in den Finanzausschuss des Bundesrates einbringen wollen, sieht vor, dass pro vollem Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann - maximal 600 Euro pro Jahr.

Besondere Voraussetzungen in der Wohnung sind nach den Plänen der Finanzminister nicht notwendig. Sie wollten, «dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können», erklärten sie. Der Vorschlag trage «zur Steuervereinfachung bei» und könne «helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden».

Derzeit kann nur derjenige seinen Arbeitsplatz zu Hause steuerlich geltend machen, der dafür über ein eigenes Zimmer verfügt. «Dies geht jedoch an der Realität der meisten Arbeitnehmer vorbei», bemängelte der Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich (FDP), der bereits im Mai mehr Steuervorteile für die Arbeit daheim gefordert hatte. Dabei sollen Homeoffice alle steuerlich geltend machen können«, erklärte er. dpa/nd