nd-aktuell.de / 01.10.2020 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 15

Kein Tor für mehr Spekulanten

Gutachten für Linke empfiehlt Veränderungen bei Verkäufen von Agrarflächen

Hendrik Lasch

Ackerland in Bauernhand: Das Motto gilt immer weniger. Im August wechselte eine Agrarholding, die 4000 Hektar in Thüringen bewirtschaftet, den Besitzer. Sie gehört nun einer Stiftung der Aldi-Familie. Beteiligt an der Transaktion war der Ex-Präsident des Thüringer Bauernverbandes. Der Deal sorgte für Empörung; verhindert werden konnte er nicht. Der Verkauf und Erwerb von Anteilen an Agrarunternehmen und damit deren Land sind in der Bundesrepublik »derzeit noch ungeregelt«. Das stellt ein Gutachten zum Bodenmarkt fest, das die Linksfraktionen von Bund und Ländern in Auftrag gegeben hatten und das jetzt in Erfurt vorgestellt wurde.

Sogenannte Share Deals (Anteilskäufe) gelten als wesentlicher Treiber für den stetigen Anstieg der Bodenpreise. Landwirtschaftliche Flächen sollen eigentlich Bauern und Agrarunternehmen gehören. Der Kauf von Anteilen aber erlaubt es auch Investoren aus dem nicht-agrarischen Bereich, in den Besitz von Boden zu kommen, der mit Blick auf die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung wertvoller wird. Sie sind bereit, große Summen zu zahlen, weil Fonds, Großkonzerne und private Investoren den Boden als sichere Geldanlage sehen. Für Landwirte wird Acker zunehmend unbezahlbar.

Das Einfallstor soll nun geschlossen werden. Die durch Share Deals ermöglichte »Umgehung der Reglementierung« für Verkäufe von Ackerland könne »nicht mehr hingenommen« werden, sagt das Gutachten. Es zeigt etliche Wege auf, wie Share Deals geregelt werden können. So soll eine Genehmigung der Behörden nötig sein, wenn ein zu handelnder Anteil größer als 30 Prozent ist. Die notwendige Regelung müsse so gestaltet sein, dass sie auch für Geschäfte mit Gesellschaften ausländischen Rechts greift. Sie würde auf alle Personen- und Kapitalgesellschaften zutreffen außer auf börsennotierte Aktiengesellschaften, weil die geplante Regulierung »wegen der Besonderheiten des Börenhandels nicht durchführbar sein« dürfte. Agrargenossenschaften sollen nur betroffen sein, wenn ihre Satzung die Übertragung von Geschäftsguthaben zulässt.

Das Gutachten macht kein Hehl daraus, dass die Materie juristisch heikel ist. Es nennt eine ganze Reihe von Grundrechten, die potenziell betroffen wären - vom Eigentumsrecht bis zur Berufsausübungsfreiheit. Solche Fallstricke sorgen dafür, dass sich etwa eine Arbeitsgruppe im Landtag von Sachsen-Anhalt seit fast fünf Jahren erfolglos um einen Gesetzesentwurf bemüht. Die jetzt vorgelegte Expertise, deren Autor der Hamburger Anwalt Thomas Rüter ist, geht aber davon aus, dass die Hürden zu überwinden seien. Sie konstatiert vielmehr, dass aktuell der direkte Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke und der mittelbare Erwerb über Share Deals »ohne erkennbare Rechtfertigung unterschiedlich behandelt« würden.

Einer zügigen Behebung dieses Missstandes nicht förderlich sein dürfte die Tatsache, dass eine Regelung in allen Bundesländern einzeln erfolgen müsste. Ursprünglich lag die Zuständigkeit beim Bund. Seit der Föderalismusreform 2006 gilt das nur noch für städtische Grundstücksgeschäfte. Neue Regelungen im Agrarbereich müssten in Gesetzen der Länder getroffen werden. Ein solches hat bisher nur Baden-Württemberg im Jahr 2009 beschlossen; in Niedersachsen gibt es seit 2017 einen Entwurf. Beide treffen keine Regelung zu Share Deals.

Was sie indes regeln - und was auch das Gutachten empfiehlt -, ist eine Deckelung der Verkaufspreise für Ackerland. Bisher ist im Bundesgesetz lediglich vage von einem »groben Missverhältnis« von Kaufpreis und Bodenwert die Rede, bei dem Behörden eine Genehmigung versagen können. Die Gerichte sehen das bei einer Überschreitung von 50 Prozent erfüllt. Das neue Gesetz in Baden-Württemberg legt als Eingriffsschwelle bereits einen Preis fest, der 20 Prozent über dem Verkehrswert liegt. Die Expertise für die Linke sieht eine Schwelle von 30 Prozent vor.

Neben den Preisen soll auch die Konzen-tration von Boden bei wenigen Eigentümern unterbunden werden. Bis jetzt gebe es dazu keine Obergrenzen. Das Gutachten schlägt Interventionsmöglichkeiten vor, wenn durch einen Flächenkauf eine »marktbeherrschende Stellung« entstehe. Genannt wird ein Wert von 500 Hektar je Bundesland; jedoch seien der Schwellenwert und die Frage, ob er sich auf einen Landkreis, ein Land oder eine andere Einheit beziehen soll, »als politische Größen zu diskutieren«.

Das Gutachten solle es den Fraktionen der Linken ermöglichen, Agrarstrukturgesetze in den Ländern auf den Weg zu bringen, sagte Susanne Hennig-Wellsow, Linke-Fraktionschefin in Thüringen, bei der Vorstellung. Sie kündigte bereits einen eigenen Entwurf an. Generelles Ziel, sagte Bundestags-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali, müsse es sein, »dass diejenigen Zugang zu bezahlbarem Boden haben, die ihn auch bewirtschaften«. Kurz gesagt: Ackerland in Bauernhand.