nd-aktuell.de / 03.10.2020 / Politik / Seite 28

Wieso der 3. Oktober?

Ein Datum, das sich lediglich auf einen Staatsakt bezieht.

Günter Benser

Am 3. Oktober 1990, Punkt Mitternacht, also bei Tagesanbruch und nicht - wie mitunter zu lesen ist - in den Abendstunden, kommt es zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Am Schöneberger Rathaus in Westberlin ertönt die Freiheitsglocke. Am Reichstag wird eine riesige schwarz-rot-goldene Fahne aufgezogen. Ein Polizist muss dreimal in die Luft schießen, um am Boden liegende Zuschauer vor den nachdrängenden Menschen zu retten. »In freier Selbstbestimmung wollen wir die Einheit Deutschlands vollenden«, verkündet Bundespräsident Richard von Weizsäcker vom Podium vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Auf der Ehrentribüne, mittig stehend, genießt Bundeskanzler Helmut Kohl die ihm dargebrachten Huldigungen. Sein ostdeutscher Partner, Ministerpräsident Lothar de Maizière, hat sich bescheiden am Rande postiert. Am Potsdamer Platz werden Kondome mit Begleitschreiben verteilt: »Viel Spaß bei der Vereinigung.« »Deutschland halt’s Maul« lautet die Parole einer Gegendemonstration, die in Auseinandersetzungen mit der Polizei ausufert. Und - was bisher kaum Beachtung fand - der »Tag der Einheit« erlebt pogromartige Angriffe auf Ausländer.

Rechtskräftig erhoben zum »Tag der Deutschen Einheit« wurde der 3. Oktober durch den »Einigungsvertrag« vom 31. August 1990, Art. 2, Abs. 2: »Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.«

Mit dem Anschluss der ostdeutschen Länder an die Bundesrepublik hat sich die Frage eines nationalen Gedenktages neu gestellt. Die alte Bundesrepublik hatte ihren gewissermaßen ausgeliehen, indem sie sich auf die Geschehnisse des 17. Juni 1953 in der DDR bezog. Was allerdings von der westdeutschen Bevölkerung nur sehr begrenzt verinnerlicht worden war.

Üblicherweise bieten sich tatsächliche oder vermeintliche herausragende historische Ereignisse an, als Tage des Gedenkens mit wiederkehrenden Ritualen begangen zu werden. Naheliegend für eine parlamentarisch-demokratische Republik - siehe Frankreich - ist es, den Sturz der Monarchie und die Ausrufung der Republik beziehungsweise ein diese Entwicklung auslösendes geschichtsträchtiges Ereignis zum zentralen Bezugspunkt historisch-politischen Gedenkens zu ernennen. Das wäre für Deutschland der 9. November 1918 - ein Tag, der wegen des Pogroms gegen die jüdische Bevölkerung 1938 und der Grenzöffnung 1989 auch für sehr unterschiedliche und widersprüchliche Facetten deutscher Geschichte steht.

Wie so vieles bei der Überwindung der deutschen Zweistaatlichkeit war auch die Erhebung des 3. Oktober zum »Tag der Deutschen Einheit« keine Manifestation deutscher Eintracht. Es dürfte nicht sonderlich überraschen, dass die beiden Regierungschefs, Kohl und de Maizière, über die Festlegung des Datums unvereinbare Versionen in Umlauf gebracht haben. Kohl hatte den von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen 9. November einen »Idiotentermin« genannt: »Süssmuth und die ganzen Ärsche wollten den 9. November nehmen, von der Reichskristallnacht über die deutsche Kapitulation im Ersten Weltkrieg« (in den sogenannten »Kellergesprächen«). Er dagegen ließ sich vom Deutschen Wetterdienst eine Expertise geben. Meteorologisch günstig erschien der 3. Oktober, der einen goldenen Herbst versprach. Kohl berief sich dabei auch auf den französischen Nationalfeiertag, den 14. Juli: »Dieser Tag wird in Frankreich nicht aus dem Grund gefeiert, weil sie an diesem Tag den König umgebracht haben, sondern weil er in der besten Jahreszeit liegt, an diesem Tag die Ferien beginnen« und man auf den Straßen tanzen könne.

Als besonders sattelfest erwies sich der Historiker Dr. Kohl nicht. Denn das Waffenstillstandsabkommen in Compiègne erfolgte erst am 11. November 1918. Am 9. November kapitulierte die Hohenzollern-Monarchie, es wurde die Republik ausgerufen. Am 14. Juli 1789 fand in Frankreich nicht die Hinrichtung des Königs, sondern der die Revolution auslösende Sturm auf die Bastille statt.

De Maizière hingegen berichtet, dass er sich entschlossen hatte, für den 22. August 1990 eine Sondersitzung der Volkskammer einzuberufen, mit dem einzigen Tagesordnungspunkt »Bestimmung des Tages des Beitritts«. Wolfgang Ullmann, der Vizepräsident der Volkskammer, sei daraufhin wütend zu ihm gekommen und habe gesagt, »er gehe auf der Stelle zum Generalstaatsanwalt der DDR, um mich wegen Hochverrats anzuzeigen«. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Wolfgang Thierse habe wiederum den Beitritt für den 13. September beantragt, das heißt, einen Tag nach der Unterschrift unter den Zwei-plus-Vier-Vertrag. »Dagegen sprach«, so de Maizière, »dass die vier Siegermächte das Ergebnis der Verhandlungen am 1. Oktober in New York der KSZE-Außenministerkonferenz vortragen wollten.« Die Liberalen hätten nun den Beitritt zum 2. Oktober beantragt, worauf ihnen de Maizière jedoch erklärte, »dass sie dann diesen Tag ohne ihr Idol, Hans-Dietrich Genscher, feiern müssten, da dieser unmöglich von New York aus zur Stelle sein könnte. Sie telefonierten mitten in der Nacht mit Hans-Dietrich Genscher, der ihnen meine Bedenken bestätigte. Daraufhin änderten sie ihren Antrag auf den 3. Oktober, der so dann auch beschlossen wurde.« Insofern hat das Datum nichts mit Kohl, wohl aber indirekt mit Genscher zu tun.

Die Darstellung de Maizières erscheint als die seriösere. Aber da in beiden Varianten eine Festlegung auf den 3. Oktober erfolgte, konnten beide Versionen koexistieren.

Ihr besonderes Geschmäckle bekommt die Sache dadurch, dass in der Volkskammer eigentlich nicht der Beitritt der DDR, sondern der Beitritt der Volkskammer zur BRD beschlossen worden ist: »Die Volkskammer erklärt den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.« Gregor Gysi kommentiert in seinen Memoiren: »Angesichts dieses Satzes erwachte der Anwalt in mir, der Sachwalter der juristischen Sprachpräzision. Denn: Die Volkskammer hatte lediglich ihren Beitritt beschlossen, nicht den Beitritt der DDR.« Er habe dem amtierenden Vizepräsidenten der Volkskammer Reinhard Höppner daher zugeflüstert, er solle sich den Beschluss noch einmal genau ansehen, die Volkskammer habe nur ihren eigenen Beitritt beschlossen, so müsse die DDR eben leider künftig auf die Volkskammer verzichten. »Er schaute nach und beging eine Urkundenfälschung, indem er nach dem Wort Beitritt kurzerhand die Worte ›der Deutschen Demokratischen Republik‹ einfügte.« Tatsächlich hat Höppner dies später öffentlich eingestanden.

In den letzten Jahren ist eine ganze Reihe von Anthologien mit zahlreichen Lebensberichten besonders zu den »Wendejahren« erschienen. In diesen Erinnerungen tauchen bei vielen Menschen der 4. und der 9. November 1989 als bleibendes, ihr Leben veränderndes Geschehen auf, also die Riesendemonstration auf dem Berliner Alexanderplatz für eine demokratisch erneuerte DDR und die Grenzöffnung in Berlin. Der willkürlich gesetzte 3. Oktober ist so gut wie niemandem eine Erinnerung wert, gleich gar nicht als Tag des Neubeginns.

So war und bleibt der 3. Oktober 1990 die staatspolitische Inszenierung des Beitritts der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik. Für einen wahrhaftigen Tag der Einheit hätte es mehr als eines bloßen Beitritts bedurft - nämlich einer behutsameren, gleichberechtigten und Aussöhnung anstrebenden Aushandlung der Fundamente des neu-vereinten deutschen Staates. Einer Gestaltung des politischen, sozialen und kulturellen Lebens, die die Leistungen der ostdeutschen Bevölkerung und ihrer Eliten anerkennt, einer gemeinsam beschlossenen Verfassung - und einer neuen Hymne.