nd-aktuell.de / 05.10.2020 / Politik / Seite 1

Homeoffice bleibt Ausnahme

Bundesarbeitsminister Heil will Rechtsanspruch auf 24 Tage im Jahr am heimischen Arbeitsplatz

Lisa Ecke

Schon vor der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten von zu Hause aus langsam immer mehr verbreitet. Während der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ist das Arbeiten im Homeoffice dann plötzlich für viele Arbeitnehmer zur neuen Normalität geworden. Laut einer Studie der Krankenkasse DAK bewerten viele den Wechsel an den heimischen Schreibtisch als positiv: Weniger Stress, größere Produktivität und mehr Freizeit durch den Wegfall des Pendelns. Zwei Drittel erklärten zudem, sie könnten durchs Homeoffice ihren Beruf besser mit der Familie vereinbaren. Nach einer Umfrage vom Bundesarbeitsministerium wollen die meisten Arbeitnehmer deshalb auch einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice.

Eine Studie des Ministeriums kommt zudem zum Ergebnis, dass 87 Prozent der Menschen, die während der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, mit dem Homeoffice »sehr zufrieden« oder »zufrieden« gewesen sind. »Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten«, sagte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der einen Entwurf für »Das Mobile Arbeit Gesetz« erarbeitet hat. Darin soll ein rechtlicher Anspruch auf Homeoffice geschaffen werden. Ein solcher wurde schon im Koalitionsvertrag vom März 2018 in Aussicht gestellt.

Das »Mobile Arbeit Gesetz« sieht für Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr vor. Arbeitgeber müssten zwingende betriebliche Gründe darlegen, um das ablehnen zu können. Oder sie müssen begründen, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eignet. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) meint dazu: »Ein Bäcker kann die Brötchen in der Regel nicht von zuhause aus backen. Aber wir haben sehr viele Berufe, in denen es möglich ist, von zuhause zeitweise zu arbeiten.« Darüber hinaus schreibe das geplante Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden muss. »Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein«, so Heil. Deshalb schreibe das Gesetz vor, dass Arbeitszeiten bei mobiler Arbeit digital dokumentiert werden müssen.

Die Linke warnte trotzdem vor neuen Belastungen für Arbeitnehmer. Es brauche hier »klare Regeln zum Schutz der Beschäftigten, damit Homeoffice nicht zur Überstundenfalle wird«, sagte die Linken-Arbeitsexpertin Jessica Tatti. Prinzipiell sei es aber zu begrüßen, wenn »Arbeitgeber Homeoffice-Wünsche von Beschäftigten zukünftig nicht mehr grundlos ablehnen können«.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte den Entwurf. »Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen ist eindeutig zu wenig«, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Ein solcher »Minimalanspruch« sei ein Zugeständnis an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockierten, kritisierte Hoffmann.

Kommentar[1]

Mit Agenturen

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